Ungarn startet Charme-Offensive in Deutschland
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Während die EU-Ebene immer wichtiger wird, ringt der Bundesrat um seine Kompetenzen. Foto: dpa.
Aktuell - 2 August 2009 - Europa 2020 und Reformen
Die Bundesländer einigten sich am Freitag darauf, wie sie nach dem Karlsruhe-Urteil auf den Lissabon-Vertrag vorgehen. Auch dort, wo die Verfassungsrichter kein Gesetz fordern, pocht der Bundesrat auf Wahrung seiner Rechte.
Wie aus Länderkreisen zu erfahren war, hat sich deren Europaministerkonferenz am Freitag (31. Juli 2009) darauf geeinigt, wie sie bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag vorgehen wollen.
Die Europaminister der deutschen Bundesländer seien der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Rechte von Bundestag und Bundesrat sowie ihre gemeinsame Integrationsverantwortung weiter stärke.
Noch in dieser Legislaturperiode
Eine sorgfältige Umsetzung der Vorgaben des Urteils sei nach ihrer Auffassung unabdingbar. Die dafür notwendigen Gesetze sollen noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages verabschiedet werden, damit Deutschland die Ratifikationsurkunde vor dem irischen Referendum am 2. Oktober hinterlegen könne.
Änderungen in mehreren Inhalten
Als Konsequenz aus dem Urteil bestehe in einer Reihe von Bereichen inhaltlicher Änderungsbedarf. So seien etwa die Rechte des Bundesrates auch in den Fällen zu wahren, in denen das Bundesverfassungsgericht kein Gesetz gefordert hat.
Im Vergleich zum innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren dürfe es zu keiner Verkürzung der Rechte kommen. Demnach sei im Begleitgesetz das innerstaatliche Verfahren auf die europäische Politik anzuwenden. Geht es dabei um Bereiche, für die innerstaatlich die Länder zuständig sind, so sollen auch auf Europaebene die Länder kompetent bleiben und nicht der Bundestag zuständig sein.
Strafvollzug und Sozialpolitik
"Hier ist nicht einzusehen, dass der Bundestag über europarechtliche Vorhaben zu befinden hat, die innerstaatlich allein Angelegenheiten der Länder wären", sagte Wolfgang Reinhart, Vorsitzende der Europaministerkonferenz und baden-württembergische Bundesratsminister, am Rande der Tagung dem "Tagesspiegel". Als Beispiele nannte der CDU-Politiker den Strafvollzug und die Sozialpolitik der Länder sowie Teile des Umweltrechts.
Verhandlungen mit Bundestag
Vier Länder - Baden-Württemberg, das zur Zeit den Vorsitzenden der Europaministerkonferenz stellt, sowie Bayern, Rheinland-Pfalz und Berlin - seien beauftragt worden, die Verhandlungen mit dem Bundestag zu führen. Weitere Beschlüsse der Europaministerkonferenz und auch eine Befassung der Ministerpräsidentenkonferenz vor der Beratung im Bundesrat blieben vorbehalten.
ekö

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