EurActiv.de

Anzeige

Sektionen

Services

Über uns

Medien-Partner

Anzeige

Europa 2020 und Reformen


EU-Kommissar Maroš Šefčovič (re., hier mit Parlamentspräsident Jerzy Buzek) will mit Sicherungsmaßnahmen und weiteren Auflagen sicherstellen, dass Bürgerinitiativen echten Rückhalt haben. Foto: EC

EU-Kommissar Maroš Šefčovič (re., hier mit Parlamentspräsident Jerzy Buzek) will mit Sicherungsmaßnahmen und weiteren Auflagen sicherstellen, dass Bürgerinitiativen echten Rückhalt haben. Foto: EC

Aktuell - Donnerstag 6 Mai 2010 - Europa 2020 und Reformen

Maroš Šefčovič zur Europäischen Bürgerinitiative

Kommission will Bürgerinitiativen vorfiltern

Die Europäische Bürgerinitiative ist noch nicht in Kraft, schon droht die Kommission mit einer Vorab-Zensur. So werde die Kommission "alberne Initiativen" - etwa nach einem europäischen Burka-Verbot - nicht zulassen, kündigte der zuständige EU-Kommissar im Gespräch mit EurActiv an.

Anzeige

"Die Bürger haben nun ein Instrument, um die Agenda der EU zu bestimmen", sagte Maroš Šefčovič. Zugleich machte der EU-Kommissar für interinstitutionelle Kommunikation und Verwaltung die Grenzen dieser neuen Freiheit deutlich.

So wird die Kommission Sicherungsmaßnahmen ("safeguards") bei der Registrierung neuer Initiativen einführen. Wer in Europa etwas bewegen will, muss zunächst erklären, wer hinter der Petition steckt, wie sie finanziert werden soll und was erreicht werden soll.

Šefčovič glaubt, dass die Europäische Bürgerinitiative "in einer positiven Weise" genutzt werde und warnte zugleich, dass "große Sorgfalt" vonnöten sein werde, um sicherzustellen, dass kein Missbrauch stattfindet.

Ein "Zulässigkeits-Check" nach 300.000 gesammelten Unterschriften solle sicherstellen, dass eine Initiative echten Rückhalt hat, so Šefčovič.

Auf die Frage ob die Europäische Bürgerinitiative die Kommission dazu verpflichten könnte, Rechtsvorschriften zur Auflösung der EU oder zum Verbot der Burka zu erlassen antwortete Šefčovič: "Es ist ganz klar, dass wenn es zu albernen Initiativen kommt, es nur ein Verwaltungsverfahren geben und die Initiative nicht zugelassen werden wird.

"Es kann sehr leicht Widersprüche zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht der Religionsfreiheit geben", warnte er und ergänzte, dass "politische Entscheidungen" über die Zulässigkeit von kontroversen Fällen an das Kollegium der Kommissare weitergegeben würden."Diese Entscheidungen werden natürlich vor dem Europäischen Gerichtshof anfechtbar sein," sagte Šefčovič. Der EU-Kommissar hofft, dass "Graswurzelbewegungen" die Bürgerinitiative nutzen werden, um "die Arbeit der Kommission zu beeinflussen" und Maßnahmen "für bestimmte Ziele" zu fordern.

Hintergrund

Die mit dem Lissabon-Vertrag eingeführte Europäische Bürgerinitiative soll EU-Bürgern ermöglichen, neue Gesetze vorzuschlagen. Dazu sind eine Millionen Unterschriften in mindestens neun Mitgliedsstaaten erforderlich.

Nach Artikel 11 des Lissabon-Vertrags können "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million beträgt und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, […] die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen."

Die EU-Institutionen hoffen, dass das neue Instrument das Demokratiedefizit verringern wird, über das sich die Bürger vor allem mit dem wiederholten "Nein" in Volksabstimmungen zum Lissabon-Vertrag beklagt haben.

Wenn die Bürgerinitiative den Vorschriften entspricht, muss die Kommission innerhalb von vier Monaten nach Eingang der Initiative eine Mitteilung veröffentlichen. Allerdings ist die EU-Exekutive nicht gesetzlich verpflichtet, als Reaktion auf die gesammelten Unterschriften gesetzgeberisch tätig zu werden.

Im letzten März hatte die Kommission die lang erwartete Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative vorgeschlagen. Dieser wurde als "noch zu ängstlich und zu wenig bürgerfreundlich" kritisiert. (Opens external link in new windowSiehe EurActiv.de vom 31. März 2010) Er enthalte eine Fülle von Vorschriften für die Bürger, aber in der wichtigen Frage, woran sich die Kommission im Umgang mit solchen Bürgeranliegen halten solle, bleibe der Vorschlag "ausgesprochen vage".

EurActiv.com

RSS

Agenda

Anzeige
Anzeige