Schäuble für EU-Präsidenten in direkter Volkswahl
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Das Grundgesetz sollte über dem EU-Recht liegen, fordert die CSU. Foto: dpa
Aktuell - Mittwoch 19 August 2009 - Europa 2020 und Reformen
Die Verhandlungen rund um den Lissabon-Vertrag gehen weiter. Die CSU will durchsetzen, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht bei Streitigkeiten mit dem Europäischen Gerichtshof das letzte Wort hat. Das widerspreche geltendem Recht und könne Deutschland teuer zustehen bekommen, warnen EU-Rechtsexperten.
Kaum haben sich die Koalitionsparteien im Bundestag und Ländervertreter auf einen Entwurf für das Lissabon-Begleitgesetz geeinigt, verhandeln die Koalitionsfraktionen im Bundestag nun über einen Entschließungsantrag zur Interpretation des Karlsruher EU-Urteils.
Es soll damit deutlich werden, dass für Deutschland der Reformvertrag nur nach Maßgabe des Karlsruher Urteils gilt, hieß es am 19. August 2009 in Berlin aus Unionskreisen. Vor allem die CSU hatte sich dafür stark gemacht. Karlsruhe hatte enge Grenzen für eine weitere Vertiefung der Europäischen Union gezogen und Bundestag und Bundesrat zu mehr Mitsprache als bisher bei EU-Entscheidungen aufgefordert.
Mit dem Entschließungsantrag sollen auch Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Vor allem die CSU dringt darauf, dass verbindlich festgelegt wird, dass in rechtlichen EU-Streitfällen für Deutschland die Karlsruher Haltung entscheidend ist. FDP und Grüne haben das bereits strikt abgelehnt. Auch in der CDU gibt es erhebliche Zweifel an einem deutschen «völkerrechtlichen Vorbehalt» bei allen gravierenden EU-Entscheidungen.
30 deutsche Juristen warnten Anfang August in einem
Aufruf vor den "außerordentlich fatalen Folgen" eines Justizkonflikts mit dem europäischen Gerichtshof (EuGH). "Es darf in der Diskussion um das neue Begleitgesetz nicht das Missverständnis entstehen, dass man mit dem EG-Recht umgehen kann wie mit irgendeinem unwichtigen völkerrechtlichen Vertrag", sagte Ingolf Pernice, Europarechtler und Prozessbevollmächtigter des Bundestages beim Lissabon-Prozess am
14. August 2009 zu EurActiv.de.
Im Gegensatz zu den CSU-Plänen, fordert Pernice, dass das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG) an seine Pflichten erinnert werden müsse. Im
Artikel 234 des EG-Vertrages sei klar geregelt sei, dass das BVerfG europarechtliche Fragen im Zweifelsfall dem EuGH vorlegen müsse.
"Es ist eine Illusion, dass Deutschland als souveräner Staat über das EG-Recht verfügen könne. Diese Souveränität gibt es nicht“, verdeutlicht Pernice. Er fürchtet, dass das Lissabon-Urteil zu falschen Schlüssen führe. "Es kann nicht sein, dass manche jetzt sagen: 'Wenn wir das EG-Recht mal brechen wollen, dann brechen wir das eben.'"
mka/dpa
Hintergrund
Die Koalition und Vertreter des Bundesrates hatten sich am 18. August 2009 auf erweiterte gesetzliche Mitwirkungsrechte des Parlaments bei allen wichtigen EU-Entscheidungen verständigt. (siehe
EurActiv.de vom 18. August 2009)
Die Fraktionen von SPD und Union wollen sich an diesem Donnerstag und Freitag mit den Entwürfen befassen. Für die erste Lesung ist eine Sondersitzung des Bundestages am 26. August geplant.
EurActiv.de-Experteninterviews zum Lissabon-Urteil
Ingolf Pernice:
BVerfG: "Bis hier hin und nicht weiter" (30. Juni 2009)
Franz Mayer:
"Endgültiges Scheitern des Lissabon-Vertrags möglich" (13. Juli 2009)
Andreas Geiger:
"Eine Anmaßung der Karlsruher Richter" (1. Juli 2009)
Eckart Stratenschulte:
Mehr Rechte, mehr Pflichten: Bundestag vor schweren Zeiten (3. Juli 2009)
Günther Unser:
"Lissabon-Kritiker beleben die Debatte" (7. Juli 2009)
Gerd Langguth:
Lissabon und die schallende Ohrfeige (7. Juli 2009)
José Ignacio Torreblanca:
"Der Lissabon-Streit beschädigt das europäische Projekt" (8. Juli 2009)
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