Schäuble für EU-Präsidenten in direkter Volkswahl
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Nach langem Zögern unterschreibt Polens Präsident Lech Kaczynski am 12. Oktober 2009 den Vertrag von Lissabon. Daraufhin gibt auch Tschechiens Präsident Vaclav Klaus seinen Widerstand auf. Der EU-Reformvertrag trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Foto: dpa
Aktuell - Montag 29 November 2010 - Europa 2020 und Reformen
Am 1. Dezember ist der Lissabon-Vertrag ein Jahr in Kraft. EurActiv.de zieht eine Zwischenbilanz mit Gastkommentaren von EU-Experten und Politikern der Landes-, Bundes- und Europaebene. Zum Auftakt der Kommentar-Reihe schreibt Georg Walter von der Asko-Europa-Stiftung.
Georg Walter ist Referatsleiter für Deutsch-Französische Beziehungen bei der Asko Europa-Stiftung. Walter engagiert sich beruflich und ehrenamtlich dafür, das Friedensprojekt der europäischen Integration voranzutreiben.
Der Lissabon-Vertrag hat sein erstes Lebensjahr überstanden. Angesichts des Zustandes, in dem sich die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten wegen der globalen Finanzkrise und wegen der hausgemachten Eurokrise befinden, ist das zunächst mal eine gute Nachricht. Immerhin ist es der auf 27 Mitglieder angewachsenen EU gelungen, die europäische Integration auf ein Fundament zu stellen, das besser trägt als der Vertrag von Nizza.
Eine umfassende Bewertung dieser neuen juristischen Grundlage und ihrer Auswirkungen auf die europäische Politik ist nach nur einem Jahr schwer möglich; dennoch lässt der Blick auf den Vertrag von Lissabon und auf seine Entstehungsgeschichte einige grundsätzliche Rückschlüsse auf den Zustand des europäischen Einigungsprojekts zu. Mit Blick auf die historische Entwicklung ist es zunächst ein ermutigendes Zeichen, dass der Lissabon-Vertrag nur deshalb das Licht der Welt erblickt hat, weil die Europäer nach einem politischen Rückschlag improvisieren mussten. Schließlich wurde die Integration seit den 1950er Jahren mit Hilfe relativ kleiner, pragmatischer Schritte vorangetrieben – und eben nicht mit den ganz großen politischen Würfen. So ist das Projekt einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) im Jahr 1954 ebenso gescheitert wie ein halbes Jahrhundert später der europäische Verfassungsvertrag. Beide Projekte waren überdimensioniert und kamen zum falschen Zeitpunkt. Kurz nach dem Scheitern der EVG kam es zur Unterzeichnung der Römischen Verträge, die am Beginn einer Erfolgsstory stehen.
Nach der Phase der Eurosklerose kam es in den 1980er Jahren zur Einheitlichen Europäischen Akte und später zur Vollendung des Binnenmarkts und zur Gründung der EU. Der Vertrag von Lissabon ist der Versuch, einige wesentliche Inhalte des gescheiterten Verfassungsvertrages zu retten – ob er eine Erfolgsstory wird bleibt abzuwarten.
Für einen überzeugten Europäer ist es zunächst erfreulich, dass sich die 27 Mitgliedstaaten allen Widrigkeiten zum Trotz am Ende zusammengerauft haben und der Vertrag in Kraft treten konnte. Die Europäische Union verfügt nun über eine eigene Rechtspersönlichkeit; das Demokratiedefizit der EU ist aufgrund der Aufwertung des Europäischen Parlaments und der Einbeziehung der nationalen Volksvertretungen kleiner geworden; eine europäischen Bürgerinitiative wurde eingeführt; die bereits vor zehn Jahren proklamierte Grundrechtecharta ist endlich rechtskräftig geworden. Diese positiven Ansätze müssen sich nun in der politischen Realität bewähren.
Im Zuge der jüngsten Haushaltsberatungen ist immerhin schon deutlich geworden, dass künftig mit einem (noch) selbstbewussteren EU-Parlament zu rechnen sein wird. Mit der Schaffung von zwei neuen europäischen Spitzenämtern, dem ständigen Ratspräsidenten und dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, sollte die europäische Ebene gegenüber der mitgliedsstaatlichen Ebene gestärkt werden. Ob dies tatsächlich gelingen kann und wird, steht noch in den Sternen.
Die Besetzung der beiden Ämter mit relativ unbekannten, wenig profilierten Persönlichkeiten mag dazu beigetragen haben, dass in den Turbulenzen der Eurokrise die Staats- und Regierungschefs der großen Mitgliedstaaten (Merkel, Sarkozy) sowie die Vorsitzenden der Europäischen Zentralbank (Trichet) und der Eurogruppe (Juncker) den Ton angeben. Ohnehin liegt es in den Händen der nationalen Entscheidungsträger, ob die drängendsten Probleme der EU nachhaltig gelöst werden.
Die Finanzkrise und die Eurokrise haben einmal mehr deutlich gemacht, dass sich die Europäer endlich daran machen müssen, den Binnenmarkt und die Währungsunion mit einem harmonisierten europäischen Wirtschafts- und Sozialmodell zu ergänzen. Dieses Modell sollte eine europäische Antwort auf jene fatalen Fehlentwicklungen darstellen, die das seit den 1980er Jahren von den USA und von Großbritannien geprägte Modell erzeugt hat.
Solange die 27 EU-Mitgliedstaaten sich in punkto Haushaltspolitik, Fiskalpolitik und Sozialpolitik nicht auf ein von allen Beteiligten getragenes Konzept einigen können, wird es wohl zu noch dramatischeren Krisen kommen, als wir sie jetzt in Griechenland und in Irland erleben. Der Vertrag von Lissabon gibt auf diese drängende Frage keine klare Antwort. Er verpflichtet die EU und ihre Mitglieder jedoch dazu, einige grundlegende Werte zu achten und zu verteidigen. Zu diesen Werten gehören die Menschenwürde, die Freiheit, die Rechtsstaatlichkeit, die Gleichheit, die Demokratie und die Verteidigung der Menschenrechte. Um dieser Verpflichtung gerecht werden zu können, muss in Europa zunächst Frieden herrschen – Frieden zwischen den einzelnen Staaten, aber auch sozialer Frieden innerhalb der EU. Genau dieser soziale Frieden wird aber massiv gefährdet, wenn die Europäer keine energischen Antworten auf die aktuellen Krisen geben.
Am Dienstag veröffentlicht EurActiv.de den Gastkommentar "Verfassungsromantik ade?" von Michael Roth, europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
EurActiv.de:
Der lange Weg zum Lissabon-Vertrag (LinkDossier)
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