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Lesen Sie weiterDie Europäische Bürgerinitaitive soll die Menschen näher an die EU-Institutionen führen. Die Bundesregierung feilt derzeit noch am Durchführungsgesetz. Foto: Stephanie Hofschlaeger/ pixelio.de
Aktuell - Mittwoch 24 August 2011 - Europa 2020 und Reformen
Entgegen ursprünglicher Pläne kommen auf die Organisatoren einer Europäischen Bürgerinitative (EBI) offenbar keine Kosten für die Zertifizierung von Online-Sammelsystemen zu. Das bestätigt das Innenministerium in einem Schreiben, das EurActiv.de veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Durchführung der Europäischen Bürgerinitative (EBI) erarbeitet. "Hiernach werden den Organisatoren für die Bescheinigung, dass Online-Sammelsysteme den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 entsprechen, keine Kosten entstehen", heißt es in einem
Schreiben des Bundesinnenministeriums, an den Grünen-Bundestagsabgeordneten Manuel Sarrazin.
Die zitierte
EU-Verordnung über die Bürgerinitiative sieht vor, dass eine Million EU-Bürger, die aus mindestens einem Viertel der Mitgliedsstaaten stammen, die Kommission dazu auffordern können, Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen. Die EBI gilt als eine wichtige Neuerung des Vertrags von Lissabon, damit sich die Bürger aktiv an EU-Debatten beteiligen. Ob die Kommission den Forderungen einer Bürgerinitaitive nachkommen will, ist ihr allerdings freigestellt.
Derzeit erarbeiten die Mitgliedsstaaten die nationalen Durchführungsgesetze. Im Innenministerium wird darauf hingewiesen, dass "das Gesetzgebungsverfahren so zeitig abgeschlossen werden soll, dass die Europäische Bürgerinitiative ab dem 1. April 2012 genutzt werden kann", heißt es in dem Brief.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, die Kosten, die bei Online-Bürgerinitiativen entstehen, teilweise an die Organisatoren durchzureichen. Die Grünen waren empört. Der Bundestagsabgeordnete Sarrazin sprach damals von einem "Skandal", da die Bürger "für die Ausübung ihrer demokratischen Rechte Geld zahlen sollen" (
EurActiv.de vom 26. Juli 2011).
Der Protest der Zivilgesellschaft, der von den Grünen unterstützt wurde, hat offenbar Wirkung gezeigt. "Im Zuge der Abstimmung des Gesetzentwurfs mit den Ressorts, den Ländern und den Verbänden hat das Bundesministerium des Innern eine Vielzahl von Anregungen erhalten, auf deren Grundlage die anliegende Fassung des Gesetzentwurfs erstellt wurde", heißt es in dem Brief an Sarrazin. Dieser Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass die Kosten, die bei der Zertifizierung von Online-Sammelsystemen durch externe Prüfstellen und Auditoren enstehen, nicht von den Organisatoren der Bürgerinitiative getragen werden müssen.
mka
Marco Schwarz, Europa-Union Deutschland: Wir möchten gerne anmerken, dass zusätzlich zum Protest von Manuel Sarrazin, den wir natürlich sehr begrüßen, sowohl die Europa-Union als auch Mehr Demokratie e.V. und die Citizens For Europe öffentlich Kritik am Entwurf des BMI geäußert haben. Unsere Kommentare finden Sie
hier und
hier und
hier.
EU:
Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative (16. Februar 2011)
Innenministerium:
Schreiben II zur Europäischen Bürgeriniative an Manuel Sarrazin (22. August 2011)
Innenministerium:
Schreiben I zur Europäischen Bürgeriniative an Manuel Sarrazin (15. Juli 2011)
Mehr Demokratie:
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung Europäischer Bürgerinitiativen (23. Juni 2011)
Europa-Union:
Stellungnahme zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative in Deutschland (27. Juli 2011)
Weitere Beiträge zum Thema auf EurActiv.de
EU-Bürgerinitiative: Wer trägt die Kosten? (26. Juli 2011)
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