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Verwaltungs- und Zivilgerichte überprüfen in Sofia den identischen Sachverhalt und kommen zu verschiedenen Ergebnissen. Foto: SAC Bulgaria
Aktuell - Mittwoch 5 Mai 2010 - Europa 2020 und Reformen
Bulgarien verstößt gegen EU-Recht, weil dort keine Rechtsweggarantie herrscht, sondern ein System von parallelen Gerichten, kritisiert eine Lobbykanzlei. Das stimmt, meint die EU-Kommission. Aus Subsidiaritätsgründen könne sie aber nichts unternehmen. Es bleibt bei einer Politik des erhobenen Zeigefingers.
Anlass für die Äußerungen der Kommission war ein Hinweis der Lobbykanzlei Alber & Geiger. Diese hatte auf eine "systemimmanente Verletzung des Rechts im bulgarischen Jusitzsystem" hingewiesen und dringenden Handlungsbedarf erklärt. In Bulgarien existiere ein "System von parallelen Gerichten". Unterschiedliche Gerichte könnten denselben Sachverhalt prüfen und dabei zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Dies stelle eine Verletzung der Rechtsweggarantie und somit auch von EU-Recht dar.
Hintergrund sind die Interessen eines bulgarischen Telekommunikationsunternehmens. Ein Konkurrent hatte eine Entscheidung der bulgarischen Regulationsbehörde zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens zunächst vor dem Obersten Verwaltungsgericht angefochten. Das Oberste Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der Regulierer jedoch bestätigt. Der Konkurrent klagte daraufhin bei dem Zivilgericht in Sofia - und bekam Recht.
Nach Ansicht der Anwaltskanzlei stellt die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts jedoch das finale und rechtsverbindliche Urteil des zuständigen Rechtswegs dar. Die Entscheidung des Zivilgerichts sei eine doppelte Prüfung des Sachverhalts auf anderem Rechtsweg. Somit herrsche in Bulgarien ein Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungs- und Zivilgericht. Dies verstoße letztlich gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, den Grundsatz der "Effet Utile" und den "Acquis communautaire".
Die Europäische Kommission erklärt in ihrem Antwortschreiben, dass sie sich "nicht in der Position" sehe, der Aufforderung nachzugehen. Die Klärung eines solchen Konfliktes von Kompetenzen würde in den Kompetenzbereich eines jeweiligen Mitgliedsstaates fallen. Die EU-Verträge sehen vor, dass die Mitgliedsstaaten selbst für die Einhaltung von Recht und Ordnung in ihrem Land zuständig sind.
Zudem verweist die Kommission auf Artikel 51 der EU-Grundrechtecharta. Demnach kann die Kommission nur gegen Grundrechtsverletzungen vorgehen, wenn Mitgliedsstaaten EU-Recht implementieren. Das Prinzip der Subsidiarität müsse dabei "angemessene Berücksichtigung" finden.
Das Antwortschreiben betont jedoch, dass die Justizreformen in Bulgarien weiter vorangehen müssen. Hierzu habe man ein Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM) eingeführt. Der CVM-Fortschrittsbericht vom Juli 2009 stellt fest, dass "die bulgarische Justiz weiter reformiert werden" und Bulgarien "mehr Engagement hinsichtlich der Effizienz seines Justizsystems" zeigen muss.
Bulgarien hat seine Probleme im Justizwesen, mit der Korruption und dem organisierten Verbrechen auch drei Jahre nach seinem EU-Beitritt nicht im Griff. Die großen Defizite in der Justiz können nach Ansicht von Experten nur durch eine langfristig angelegte Justizreform behoben werden. (
Siehe EurActiv.de vom 12. März 2010)
Der letzte Zwischenbericht der EU-Kommission listet die wesentlichen Defizite bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen auf. Die Justiz könne nach wie vor nur "spärliche Erfolge" in der Bekämpfung der "Korruption in gehobener Position" und der organisierten Kriminalität vorweisen. In jedem Fall müsse das Land "einem tiefgreifenden Reformprozess" unterzogen werden.
"Die schweren Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Besetzung hoher Ämter im Bereich der Justiz, die sich u.a. auch gegen Mitglieder des Obersten Justizrats richten, haben das Ansehen der Justiz im zweiten Halbjahr 2009 beschädigt", erklärte die Brüsseler Behörde. Probleme habe Bulgarien zudem mit der ordentlichen Verwendung der milliardenschweren EU-Fördermittel. "Die von der Kommission beanstandeten Unregelmäßigkeiten, Interessenkonflikte und Betrugsfälle bei der Verwendung von EU-Mitteln müssen schneller und umfassender aufgearbeitet werden."
Daniel Tost
Links / Dokumente
EU-Kommission:
Zwischenbericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (23. März 2010)
EU-Kommission:
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (22. Juni 2009)

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