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Europa 2020 und Reformen


Die Linke ist gegen den Vertrag von Lissabon und setzt auf ein zweites

Die Linke ist gegen den Vertrag von Lissabon und setzt auf ein zweites "NO" aus Irland. Foto: dpa

Aktuell - Montag 10 August 2009 - Europa 2020 und Reformen

Anti-Lissabon-Forderungen

Die Linke unterstützt irisches NO

Die Linke lehnt den Lissabon-Vertrag weiter entschieden ab und legt heute den anderen Fraktionen ihre Forderungen vor. Sie verlangt eine Grundgesetzänderung und eine Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag. Beides wird von den anderen Fraktionen abgelehnt. Die Linke hat in dem Forderungskatalog bereits angekündigt, wieder in Karlsruhe zu klagen und die irische NO-Kampagne gegen den Vertrag von Lissabon zu unterstützen.

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"Die Linke lehnt den Vertrag von Lissabon ab und unterstützt die fortschrittliche Bewegung für das 'NO'  in Irland", heißt es in den "Forderungen der Fraktion Die Linke zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009". Der Initiates file downloadForderungskatalog, der EurActiv.de vorliegt, wurde am 10. August bei den Verhandlungen der Europa-Experten der verschiedenen Fraktionen vorgelegt.

Der Europaausschuss des Bundestages verhandelt seit dem Lissabon-Urteil vom 30. Juni, wie die Rechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten verfassungskonform gestärkt werden können.

Verhandlungspositionen der Parteien

Die Linke: Initiates file downloadForderungen nach Lissabon-Urteil
SPD: Initiates file downloadForderungen nach Lissabon-Urteil
Die Grünen
: Initiates file downloadGesetz-Entwurf nach Lissabon-Urteil
FDP: Initiates file downloadForderungen nach Lissabon-Urteil
CSU:Initiates file download Leitfaden zu Europa


BBV zum Gesetz erheben


Ebenso wie die Fraktion der Grünen, fordert nun auch die Linke, die "Vereinbarung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten" (BBV) in ein Gesetz zu überführen. (siehe Opens external link in new windowEurActiv.de vom 7. August 2009) "Dabei sind die in der praktischen Anwendung zutage getretenen Lücken zu schließen und Mängel zu beheben", fordert Die Linke.

Kontrolle der Bundesregierung massiv erweitern


In weiteren Punkten verlangt Die Linke, "dass die Bundesregierung ausnahmslos an den Inhalt der Stellungnahmen des Bundestags gebunden ist." Darüber hinaus will Die Linke die Zusammenarbeit von Bund und Ländern als Vorbild für die EU-Ebene übernehmen: "Der Bundestag muss zukünftig an internen Beratungen und in Beratungsgremien von Kommission und Rat beteiligt werden, wie das § 4 des 'Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern' für die Länder vorsieht", heißt es in dem Forderungskatalog.

Mitwirkungsgesetz verlangt


Damit nicht genug, sollen "sämtliche Regelungen, die die Mitwirkung des Deutschen Bundestages und des Bundesrats an Angelegenheiten der Europäischen Union betreffen", in ein einheitliches Mitwirkungsgesetz zusammengefasst werden.

Handlungsfähigkeit auf EU-Ebene


Dem Vorwurf, durch überzogene Forderungen die deutsche Regierung in Brüssel handlungsunfähig zu machen und Deutschland zum EU-Bremser zu degradieren, kommt Die Linke zuvor und verweist auf ähnliche Parlamentsvorbehalte in anderen EU-Ländern.

"Es sollte sich auch niemand durch den Hinweis irritieren lassen, die Regierung würde durch ein umfassendes Entscheidungsrecht des Bundestags handlungsunfähig. Die jeweilige Bundesregierung wird getragen von der Mehrheit im Bundestag und wird in fast allen Fällen mit Hilfe der Koalitionsfraktionen ihre Auffassung im Parlament durchsetzen können. Auch in anderen Ländern wie Finnland, Dänemark und Österreich behindern die stärkeren Mitentscheidungsrechte nicht die Handlungsfähigkeit auf EU-Ebene", heißt es in dem Forderungskatalog von Die Linke.

Volksabstimmung zu Lissabon-Vertrag gefordert


Eine Kern-Forderung der Linken nach einer Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon unterstreicht die Fraktion und setzt sich damit bewusst über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni hinweg. In der betreffenden Forderung verweist Die Linke auf das Urteil, wonach die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union noch nicht ein Grad erreicht habe, der die Volksabstimmung über eine neue Verfassung gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes erfordere.

Die Linke formuliert dagegen: "Bei dem Maß, in dem die Übertragung von Hoheitsrechten bereits jetzt fortgeschritten ist, scheint es geboten, die Wirksamkeit von Vertragsänderungen auch dann von Volksentscheiden abhängig zu machen, wenn sie noch nicht die Schwelle des Artikels 146 des Grundgesetzes erreichen."

Michael Kaczmarek

Weiterführende Dokumente:

Bundesverfassungsgericht: Opens external link in new windowLissabon-Urteil  (30. Juni 2009)
Bundestag / Bundesregierung: Initiates file downloadVereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten (BBV)
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/die Grünen: "Altes Begleitgesetz" - Opens external link in new windowEntwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (11.März 2008).
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Opens external link in new windowAntrag zur BBV (27. Mai 2009)
Bundestag: Opens external link in new windowDebatte zur BBV (28. Mai 2009) - siehe Tagessordnungspunkt 16 (ab Seite 164 im Protokoll)

Hintergrund

EurActiv.de verfolgt die Verhandlungen, Forderungen, Positionen und Meinungen rund um das Lissabon-Urteil und seine Folgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni sein Urteil zum "Lissabon"-Vertrag verkündet (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 30.Juni 2009). Die Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke", der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und andere hatte gegen den EU-Reformvertrag geklagt. Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden.

Der Druck auf die Neuverhandlung ist enorm. Sollten Regierung, Bundestag und Bundesrat sich nicht bis September einigen oder das neue Begleitgesetz durch weitere Klagen in Karlruhe in Verzug geraten, könnte das die gesamte EU-Reform stoppen (Opens external link in new windowSiehe hierzu das EurActiv-Interview mit Franz Mayer, Europarechtler und Prozessbevollmächtigter des Bundestages). Alle EurActiv-Experten-Interviews zum Thema siehe unten.

Das Urteil löste eine Kontroverse aus. Auf EurActiv.deOpens external link in new window nannte der Jurist Andreas Geiger die Entscheidung eine "Anmaßung der Karlsruher Richter". Der EU-Experte Andreas Maurer Opens external link in new windowwertete das Urteil dagegen positiv. Das Gericht betone, dass das Grundgesetz die Integration Deutschlands in die europäische Friedensordnung explizit zulässt, so Maurer gegenüber EurActiv.

Die CSU stellte nach dem Urteil Forderungen an das zu ändernde Begleitgesetz (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 14. Juli 2009). Bundestag und Bundesrat sollten zu jeder EU-Entscheidung eine Stellungnahme abgeben können. Diese soll für die Bundesregierung grundsätzlich verbindlich sein. Nur "überragende Gründe der Integrationspolitik oder der Außenpolitik" sollen eine Abweichung von diesem Prinzip rechtfertigen. Außerdem brachte die CSU Volksabstimmungen zu EU-Fragen und eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen Gerichtshof ins Spiel.

Die CSU-Forderungen, vor allem geäußert von CSU-Chef Horst Seehofer und CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, stießen auf heftige Kritik der Schwesterpartei CDU und sorgten auch innerparteilch für Streitigkeiten mit CSU-Europapolitikern wie Markus Ferber. Dobrindt und Ferber warfen einander vor, in Fragen des europapolitischen Kurses unter einer "Käseglocke" zu leben. (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 7. Juli 2009). SPD, Grüne und FDP werfen wiederum der CSU vor, die geforderten Änderungen würden die Handlungsfähigkeit der EU erheblich behindern.

Der Europaausschuss des Bundestages beschäftigte sich am 1. Juli mit dem Urteil. Die erste Lesung eines neu verhandelten Begleitgesetzes soll im Bundestag am 26. August stattfinden, die zweite und dritte Lesung am 8. und 9. September. Der Bundesrat soll dann am 18. September über das Gesetz abstimmen.

Experten-Interviews zum Lissabon-Urteil auf EurActiv.de


Franz Meyer: Opens external link in new window"Endgültiges Scheitern des Lissabonvertrages möglich" (13.Juli 2009)
Ingolf Pernice: Opens external link in new windowBVerfG: "Bis hier hin und nicht weiter" (30. Juni 2009)
Andreas Maurer: Opens external link in new windowLissabon-Urteil: Weiter streiten, weiter klagen (1. Juli 2009)
Andreas Geiger: Opens external link in new window"Eine Anmaßung der Karlsruher Richter" (1. Juli 2009)
Eckart Stratenschulte: Opens external link in new windowMehr Rechte, mehr Pflichten: Bundestag vor schweren Zeiten (3. Juli 2009)
Günther Unser: Opens external link in new window"Lissabon-Kritiker beleben die Debatte" (7. Juli 2009)
Gerd Langguth: Opens external link in new windowLissabon und die schallende Ohrfeige (7. Juli 2009)
José Ignacio Torreblanca: Opens external link in new window"Der Lissabon-Streit beschädigt das europäische Projekt" (8. Juli 2009)
Franz Mayer: Opens external link in new window"Endgültiges Scheitern des Lissabon-Vertrags möglich" (13. Juli 2009)

EurActiv.de Link-Dossier: Opens external link in new windowDer lange Weg zum Lissabon-Vertrag

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