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Lesen Sie weiterDas Europäische Parlament fordert niedrigere Hürden für die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Foto: M.E. / pixelio.de
Aktuell - Mittwoch 1 Dezember 2010 - Europa 2020 und Reformen
Die bürgerunfreundlichen Hürden für eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) werden offenbar deutlich abgesenkt. In den gestrigen Verhandlungen mit Rat und Kommission konnte das Europäische Parlament wesentliche Forderungen durchsetzen. Mitte Dezember soll der endgültige Kompromiss vorliegen.
Noch gehen die Verhandlungen um die Details zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) weiter. Die EU-Parlamentarier sind aber optimistisch, dass die Verordnung zur EBI noch im Dezember verabschiedet wird. Die Bürger könnten die Europäische Bürgerinitiative dann ab spätestens 2012 nutzen.
Ob die überschwänglich gefeierte Innovation des Lissabon-Vertrags tatsächlich zu "mehr Mitsprache für Europas Bürger" führt, wie es der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote formuliert, bleibt abzuwarten. Bisher geht es um Schadensbegrenzung. Die EU-Kommission hat die Hürden für eine Europäische Bürgerinitiative so hoch gesetzt, dass sie nicht nur von Attac-Deutschland als "außerordentlich beteiligungsfeindlich" kritisiert wurde (
EurActiv.de vom 3. November).
Die gestern erzielten Verhandlungserfolge der EU-Parlamentarier könnten helfen, dass die Bürger dieses Instrument nicht sofort frustriert ignorieren. So soll die Kommission nun offenbar sofort nach der Registrierung einer EBI prüfen, ob sie für ein Anliegen rein rechtlich zuständig ist. Bisher wollte die Kommission eine solche Prüfung erst einleiten, wenn 300.000 Unterschriften vorliegen. "Der Vorschlag der Kommission hätte mit Sicherheit zu großer Frustration bei den Menschen geführt, die mit viel Einsatz von Zeit und Elan um Stimmen für ihr Anliegen geworben haben. Eine Prüfung direkt zu Beginn wird das Verfahren aber deutlich erleichtern und die Beteiligung vereinfachen", so Groote.
Eine Million gültige Unterschriften müssen innerhalb von zwölf Monaten für eine Europäische Bürgerinitiative gesammelt werden. Die Kommission wollte, dass sich die Bürger aus mindestens 1/3 aller Mitgliedsstaaten beteiligen, das Parlament wollte diese Quote auf 1/5 senken. Der Kompromiss wird die Beteiligungsquote auf 1/4 festlegen. Zudem wird die bisher abschreckende Vorschrift gestrichen, die Personalausweisnummer bei der Unterschriftensammlung angeben zu müssen.
Der Vorschlag der Liberalen im EU-Parlament (ALDE), das Mindestalter für EBI-Unterstützer auf 16 Jahre abzusenken, wurde bereits im Parlamentsausschuss abgelehnt. Gestrichen wurde dort auch die liberale Forderung, dass die EU-Bürger über eine EBI eine Änderung der Europäischen Verträge hätten fordern können. "Das Parlament begeht einen Fehler, den Bürgern diese Möglichkeit zu verwehren", meint der britische ALDE-Abgeordnete Andrew Duff.
Ein wesentlicher Anreiz, sich für eine Europäische Bürgerinitiative zu engagieren, wird aber die verbindliche Einführung einer öffentlichen Anhörung der Initiative durch Parlament und Kommission. Damit bekommt eine Initiative, die von eine Million Europäern unterstützt wird, zumindest eine öffentliche Plattform. Ob Gesetzesvorschläge an den Bürgerwillen angepasst werden, entscheidet die Brüsseler Behörde auch weiterhin selbst.
Michael Kaczmarek
Gerald Häfner (Grüne), Berichterstatter zur EBI: "Die Verhandlungen waren nicht leicht. Denn noch immer fürchten viele die Mitsprache der Bürger. Das Parlament hat für die Bürger gestritten und dabei eine substanzielle Verbesserung des Kommissionsvorschlages erreichen können. Nun ist es an den Bürgern, das neue Instrument klug und sinnvoll zu nutzen. Wer einmal den Fuß in der Türe hat, wird ihn nicht so schnell wieder herausziehen. Mehr Bürgerbeteiligung wird Europa und der europäischen Politik gut tun. Wir brauchen in Europa nicht weniger, sondern mehr Demokratie!"
Andrew Duff, britischer Abgeordneter (ALDE): "Es ist schade, dass die anderen Fraktionen für eine sehr restriktive Interpretation des Geltungsbereichs einer EBI gestimmt haben. Die Verträge lassen eine Bürgerinitiative zu, die sich für eine Änderung der Verträge selbst einsetzt. Das ist auch logisch, denn es liegt doch im Kompetenzbereich der Kommission, Vertragsänderungen einzuleiten. Das Parlament begeht einen Fehler, den Bürgern diese Möglichkeit zu verwehren."
EU-Kommission:
Übersicht und Dokumente zur EIB
SWP:
Die Europäische Bürgerinitiative. Chancen, Grenzen und Umsetzungsempfehlungen. SWP-Studie von Andreas Maurer und Stephan Vogel (28. Oktober 2009)
Attac-EU-AG Deutschland:
Offener Brief zur EIB (19. Oktober 2010)

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