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Mit dem Verkauf von CO2-Zertifikaten will die EU den Klimaschutz finanzieren. Wie viele "Verschmutzungsrechte" jedes Land bekommt, hat dabei nicht die Kommission zu entscheiden, sondern jedes Mitgliedsland. Foto: dpa
Aktuell - Mittwoch 23 September 2009 - Energie und Klimaschutz
Beim Emissionshandel hat die Kommission ihre Kompetenzen überschritten. Es sei Sache der Mitgliedsstaaten festzulegen, wie viele CO2-Zertifikate sie ausgeben, hat das EU-Gericht Erster Instanz heute klargestellt. Polen und Estland hatten geklagt, nachdem die Kommission ihre Nationalen Zuteilungspläne als mangelhaft kritisiert und eine Obergrenze für die zuzuteilenden Emissionszertifikate vorgegeben hatte.
Die EU-Kommission hat Polen und Estland zu Unrecht eine Obergrenze für Treibhausgasemissionen der Industrie auferlegt. Das EU-Gericht Erster Instanz hat heute in seinem Urteil entschieden, dass die Brüsseler Behörde den EU-Staaten keine Vorgaben für die Begrenzung des CO2-Ausstoßes machen darf. Damit wurde eine Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2007 aufgehoben.
Das EU-Gericht muss auch über ähnliche Klagen aus sechs weiteren Mitgliedsstaaten entscheiden: Bulgarien, Rumänien, Lettland, Litauen, Slowakei und Tschechien.
Die Kommission hatte 2007 die Daten in den Nationalen Zuteilungsplänen (NZP) von Polen und Estland bezweifelt und den CO2-Ausstoß der Länder nach den eigenen Kriterien neu berechnet. Polen erhielt daraufhin 26,7 Prozent weniger Zertifikate und Estland sogar 47,8 Prozent weniger.
Damit hat die Kommission "die ihr übertragenen Zuständigkeiten überschritten", hat heute das EU-Gericht Erster Instanz entschieden. Eine Sprecherin der Kommission zeigte sich gegenüber EurActiv.de "sehr enttäuscht" über das Urteil. Die Kommission prüfe die Möglichkeit, beim Europäischen Gerichtshof Einspruch einzulegen.
Die heutige Entscheidung bedeutet aber nicht, dass Polen und Estland automatisch mehr Zertifikate bekommen werden. Beide Länder werden neue Nationale Zuteilungspläne vorlegen müssen. "Die Kommission wird diese wieder überprüfen", so die Sprecherin.
Da sich das Urteil auf das derzeitige
Emissionshandelssystem (ETS) der EU bezieht, das 2012 sowieso auslaufe, habe das Urteil keinerlei Auswirkungen auf die EU-Verhandlungsposition bei den Klimaverhandlungen in Kopenhagen, bekräftigte die Sprecherin.
Das derzeitige ETS beruht auf einer Zuteilung von CO2-Zertifikaten auf die einzelnen Mitgliedsstaaten. Dieses nationale Zuteilungssystem wird 2013 durch eine sektorale Zuteilung massiv umstrukturiert. Die Zertifikate werden also nicht mehr an die Mitgliedsstaaten verteilt. Stattdessen gibt die EU-Kommission eine EU-weite Obergrenze für CO2-Emissionen vor, wobei die zulässigen Emissionen in Form von Zertifikaten auf einzelne Industriebereiche aufgeteilt werden.
Anfänglich wird ein Teil der Zertifikate noch kostenlos verteilt, ein Teil wird unter den Unternehmen europaweit versteigert. Der Anteil der Gratiszertifikate wird jährlich zurückgehen, ab 2025 sollen alle CO2-Zertifikate versteigert werden.
mka
Dokumente
EU-Gericht Erster Instanz:
Urteil zur Zuteilung von CO2-Zertifikaten in Polen und Estland (Pressemitteilung, 23. September 2009)
EU-Gericht Erster Instanz:
Klage und Urteil zu Polen
EU-Gericht Erster Instanz:
Klage und Urteil zu Estland
EU-Kommission:
Übersicht der Nationale Zuteilungspläne für den Emissionshandel (Pressemitteilung, 22. Oktober 2007)
EU-Kommission:
Übersicht der Dokumente zu den Nationalen Zuteilungsplänen
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