Der Lissabon-Vertrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar, doch wenn die EU noch mehr Komptenzen an sich ziehen will, dann hat das deutsche Parlament vorher explizit zuzustimmen. Das ist die Kernaussage des Urteils der Verfassungsrichter im Lissabon-Urteil. Das bisherige Begleitgesetzes ist verfassungswidrig.
Bundestag und Bundesrat müssen ihre Sommerpause nun nutzen, um klar zu stellen, nach welchen Regeln die Klauseln zur vereinfachten EU-Vertragsänderung aktiviert werden dürfen. Denn an mehreren Stellen im Vertrag von Lissabon finden sich so genannte Brückenklauseln. Durch sie kann der EU-Ministerrat von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentscheidung, oder vom besonderen zum normalen Gesetzgebungsverfahren übergehen. Weitere Klauseln erlauben der EU, neue Kompetenzen an sich zu ziehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Ziele dafür bereits im EU-Vertrag formuliert, aber die Kompetenzen noch nicht konkretisiert sind.
Mithilfe dieser Klauseln wollte die EU schnell und unkompliziert, auf neue Entwicklungen reagieren. Dem schiebt das Verfassungsgericht nun einen deutlichen Riegel vor: Einer vereinfachten Vertragsänderung dürfen die deutschen Vertreter im Ministerrat nur zustimmen, wenn sie dafür vorher das Mandat von Bundestag und Bundesrat erhalten haben.
Die Parlamentarier und juristischen Berater von Bundestag und Bundesrat werden sich nun streiten, welche Mehrheit für diese Entscheidung von den Parlamentariern verlangt wird. Reicht in manchen Fällen die einfache Mehrheit (in welchen?) oder wird in jedem Fall die verfassungsändernde Zweidrittel-Mehrheit benötigt, so wie es manche Bundesratsabgeordnete fordern?
Zeitplan bis September
Der Bundestag hat sofort nach der Urteilsverkündung beschlossen, die Sommerpause zu unterbrechen und kommt am 26. August zu einer Sondersitzung zusammen. Das neue Begleitgesetz wird dort in erster Lesung beraten. Die zweite und dritte Lesung sind für den 8. und 9. September angesetzt.
Die Fraktionen hatten schon vor dem Urteil überlegt, wie man den Parlamentsvorbehalt bei den sogenannten Brückenklauseln strenger fassen könnte. Die Texte liegen also bereits in den Schubladen. Die Frage ist nun, ob sich Bundestag und Bundesrat rechtzeitig einigen können.
Das Interview
Andreas Maurer, Leiter der Forschungsgruppe EU-Außenbeziehungen bei der Stiftung Wissenschaft und Politik, erläutert im EurActiv.de-Interview die wichtigsten Aspekte des Lissabon-Urteils vom 30. Juni 2009.
EurActiv.de: Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil zum Lissabon-Vertrag verkündet. Wie ist Ihre generelle Einschätzung?
Maurer: Nach dem Maastricht-Urteil 1993 hat das Bundesverfassungsgericht mit diesem Grundsatzurteil erneut das Verhältnis zwischen der EU und der Bundesrepublik vor dem Hintergrund eines neuen Vertrags bewertet. Zwei Aspekte sind wichtig bei diesem Urteil: 1. Das Gericht betont, dass das Grundgesetz die Integration Deutschlands in die europäische Friedensordnung explizit zulässt. Das ist positiv.
Das Urteil sagt jetzt explizit: Für die Interpretation von EU-Normen gilt neben dem deutschen Verfassungsrecht auch das EU-Recht. Beide sind eigenständige Rechtsquellen und müssen bei einer Entscheidung berücksichtigt werden. Diese deutliche Aussage gab es bisher noch nie.
EurActiv.de: Was ist das zweite Signal?
Maurer: Das zweite ist ein negatives Signal: Deutschland hat den Lissabon-Vertrag nicht ratifiziert. Das kann erst geschehen, wenn das Begleitgesetz zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat entsprechend angepasst wurde. Wenn die Ratifizierung wie geplant noch im September abgeschlossen wird, dann hat das Urteil allerdings keine unmittelbare negative Wirkung.
Die Iren stimmen im Oktober über den Lissabon-Vertrag ab. Die deutsche Ratifizierung muss davor geregelt sein, ansonsten macht auch ein zweites irisches Referendum keinen Sinn.
EurActiv.de: Wird Deutschland die Ratifizierung bis Ende September rechtlich wasserdicht umsetzen können?
Maurer: Auch gegen das neue Begleitgesetz kann natürlich geklagt werden. Das wäre dann der tschechische Weg. Dann würde diese Klage wieder an das Verfassungsgericht gehen. Es könnte dann mit einer Eilentscheidung Klarheit schaffen.
Ich gehe aber davon aus, dass das Parlament sich bis September auf ein neues Begleitgesetz einigen wird. Die parlamentarische Minderheit wird dabei möglichst große Parlamentsvorbehaltsrechte fordern. Es könnte zu einem gespielten Konflikt zwischen Grünen und FDP auf der einen Seite und SPD/CDU auf der anderen Seite kommen. Die Linke dagegen meint es ernst und könnte versuchen, in den Ländern in denen sie an der Regierung beteiligt ist, im Bundesrat neutral zu stimmen. Das wären dann zwei Enthaltungen im Bundesrat.
Es braucht für diese Entscheidung aber nur eine einfache Mehrheit, so dass die Regierungsfraktionen dies auch ohne die Zustimmung der Opposition durchziehen können. Allerdings ist auch der Bundesregierung daran gelegen, die Opposition einzubeziehen, denn es gibt auch in den eigenen Reihen Abtrünnige. Gauweiler zum Beispiel wird auch gegen die Neuregelung stimmen.
EurActiv.de: Kann der Lissabon-Vertrag noch an der konkreten Regelung des Parlamentsvorbehalts scheitern?
Maurer: Die Parteien müssen jetzt abwägen: Wollen wir es darauf ankommen lassen, dass wir mit unserem Streit den Lissaboner Vertrag killen? Ich gehe davon aus, dass sie sich einigen werden. Im Normalfall sollte das in den ersten beiden Septemberwochen erledigt sein.
EurActiv.de: Wäre es nicht einfacher gewesen, das Gericht hätte das deutlicher geregelt?
Maurer: Das Bundesverfassungsgericht greift mit diesem Urteil bereits tief ins Parlamentsrecht rein. Es hat einen sehr bittereren Beigeschmack, dass nicht mehr die Mehrheit des Bundestages, sondern das Gericht darüber bestimmt, wie intensiv das Parlament seine Kontrollrechte ausüben müssen. Das wissen auch die Verfassungsrichter. Sie bestimmen die Stoßrichtung, den Sinn und Zweck des Grundgesetzes. Wie das erreicht wird, ist Sache des Parlaments. Wenn das Gericht noch konkreter wird, müsste man sich fragen, wozu wir den Bundestag eigentlich noch brauchen.
EurActiv.de: War der Bundestag nicht selbst in der Lage, sich die Rechte zu erkämpfen, die ihm jetzt vom Bundesverfassungsgericht gegeben werden?
Maurer: Die Mehrheit des Bundestags hat diese Rechte ja gar nicht nicht gewollt. Das hat mit unserer Parteiendemokratie zu tun. Denn in der gelebten Verfassungswirklichkeit kontrollieren die Regierungsfraktionen im Bundestag nicht die Regierung, sondern halten ihr den Rücken gegen die Opposition frei. Die Regierungsfraktionen wollten der Regierung möglichst weite Handlungsfreiheiten sichern. Damit sollte verhindert werden, dass im Bundestag über vereinfachte Vertragsänderungen mitdiskutiert und mitbestimmt. Genau das schreibt nun das Urteil der Verfassungsrichter vor.
Interview: Michael Kaczmarek
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