PARTNER

Ingolf Pernice. Foto: HU Berlin.

Der Lissabon-Vertrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar, doch wenn die EU noch mehr Komptenzen an sich ziehen will, dann hat das deutsche Parlament vorher explizit zuzustimmen. Das ist die Kernaussage des Urteils der Verfassungsrichter im Lissabon-Urteil. Das bisherige Begleitgesetzes ist verfassungswidrig. (siehe dazu Opens external link in new windowEurActiv.de vom 30. Juni 2009)

Ingolf Pernice, Europarechtler und Prozessbeauftragter des Bundestages gegen die Klage von Peter Gauweiler (CSU), erläutert im EurActiv.de-Interview die wichtigsten Aspekte des Lissabon-Urteils vom 30. Juni 2009.

EurActiv.de: Wie schätzen Sie die Tragweite des Lissabon-Urteils ein?

Pernice:  Es ist ein Urteil von großer Tragweite mit vielen Maßgaben. Zunächst der wichtigste Aspekt: Der Vertrag von Lissabon ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es wurden aber auch wichtige Aspekte mit großer Tragweite genannt für die Handhabung und für eine mögliche Fortentwicklung des Vertrages, sei es über ein vereinfachtes Vertragsänderungsverfahren oder über förmliche Vertragsänderungsverfahren.

Dieses Urteil sagt "Bis hierhin und nicht weiter" in Bezug auf Sozial- und Bildungspolitik, Kulturpolitik oder das Strafrecht als ureigenste Kompetenz von Mitgliedsstaaten.

Das Urteil ist für die EU von großer Bedeutung, weil für die im Lissabon-Vertrag geregelten Reformen grünes Licht gegeben wird. Es ist von Bedeutung für die Anwendung des Vertrages. Es ist von Bedeutung für die Auslegung des Vertrages, etwa im  Bereich des Strafrechts, der Flexibilitätsklauseln, der vereinfachten Vertragsveränderung. Und es ist ein Urteil, das deutlicher als bisher Grenzen setzt bei der Fortentwicklung des Vertrags.

EurActiv.de Welche praktischen Konsequenzen hat das Urteil für die künftige Beteiligung von Bundestag und Bundesrat?

Pernice: Der Lissabon-Vertrag kann derzeit nicht in Kraft treten. Zunächst muss in einem neuen Begleitgesetz ein Parlamentsvorbehalt für alle Entscheidungen eingeführt werden, die in irgendeiner Weise den Umfang der Kompetenzen der EU ändern oder erweitern.

Im Lissabon-Vertrag gibt es für solche Entscheidungen entsprechende Grundlagen, zum einen als allgemeine Normen. Außerdem gibt es im Bereich des Strafrechts, der Sozial- und Bildungspolitik, Kulturpolitik etc. Klauseln, die eine gewisse Erweiterung von Zuständigkeiten mit sich bringen.

Deutschland wird diesen Zuständigkeitserweiterungen laut dem Urteil aber nur zustimmen können, wenn Bundestag und Bundesrat vorher entsprechende Ermächtigungsgesetze verabschieden. Der Bundestag erhält durch das Urteil also deutlich mehr Macht gegenüber der Bundesregierung.

EurActiv.de: Wieso braucht es erst einen höchstrichterlichen Urteilsspruch, damit der Bundestag seine Kontrollrechte wahrnimmt?

Pernice: Der Bundestag hat sich von der Regierung teilweise einschüchtern lassen. Jetzt sollen entsprechende Gesetze klarstellen, dass die Bundestagskontrolle weitergeht, als bisher in den Begleitgesetzen geregelt.

Hier hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag Nachhilfe erteilt. Es war eine Unterstützung: „Nehmt eure Rechte war.“ Das Gericht hat nun festgelegt, dass diese Rechte in ein Gesetz geschrieben werden müssen und diese Rechte sollen natürlich auch wahrgenommen werden.

EurActiv.de: Was bedeutet diese Entscheidung für die Handlungsfähigkeit der EU?

Pernice: Die Aussage des Urteils ist deutlich: Die Handlungsfähigkeit und Effizienz der EU darf nicht zu Lasten des nationalen Demokratieverständnisses gehen.

Durch die Flexibilitätsklauseln sollte die EU eigentlich vereinfacht und beschleunigt reagieren können. Nun muss zunächst für jeden Einzelfall ein Gesetz verabschiedet werden. Der Prozess kann sich je nach politischer Lage über Jahre hinziehen.  Der ganze Schwung und die Dynamik, die in diesen Vertrag hineinkommen sollte, kann durch die neuen Auflagen nicht umgesetzt werden.

EurActiv.de: Wird Deutschland damit zum Bremser, wenn es um die Kompetenzerweiterungen der EU geht?

Pernice: Es gibt auch in anderen Mitgliedsstaaten nationale Vorsichtsmaßnahmen. Aber die deutsche Variante ist schon ziemlich ausgefeilt, spezifisch und sehr umfassend. Deutschland geht damit einen Schritt weiter als wir es bisher in anderen Mitgliedsstaaten gesehen haben.

So sind in Frankreich etwa solche nationalen Schutzmaßnahmen auf bestimmte Klauseln für vereinfachte  Vertragsänderungsverfahren beschränkt.

EurActiv.de: Dieser Parlamentsvorbehalt gilt künftig auch, wenn der EU-Ministerrat die Flexibilitätsklausel angewenden will, um Zuständigkeiten an sich zu ziehen. 

Pernice: Die Flexibilitätsklausel wird angewendet für Bereiche, in denen die Zuständigkeit der EU nicht ausdrücklich im Vertrag begründet ist. Laut dieser Klausel kann der Rat einstimmig Gesetze verabschieden, soweit er sich an Zielen orientiert, die im Vertrag festgeschrieben sind.

Dieser Artikel, den es bereits in den heute gültigen Verträgen gibt, wird mit dem Lissabon-Vertrag leicht geändert und erweitert. Das Bundesverfassungsgericht versteht diese Klausel als eine Möglichkeit für die EU, neue Zuständigkeiten an sich zu ziehen. Die Opens external link in new windowFusionskontrollverordnung wurde zum Beispiel mithilfe dieser Klausel erlassen.

EurActiv.de: Somit werden Entscheidungen im EU-Ministerrat in diesen konkreten Fällen erst gültig sein, wenn Bundesrat und Bundestag dem vorher per Gesetz zugestimmt haben?

Pernice: Richtig. Womöglich ist dafür sogar eine verfassungsändernde Zweidrittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat nötig. Das kommt auf den Einzelfall an: Wenn mithilfe der Klausel nationale Hoheitsrechte auf die EU übertragen werden, dann ist die Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Geht es aber um die Anwendung bestehender Rechte, so genügt die einfache Parlamentsmehrheit. Das könnte in dem neuen Begleitgesetz entsprechend festgeschrieben werden.

EurActiv.de: Der Bundestag selbst wird darüber entscheiden, ob es sich im jeweiligen Fall um eine Übertragung von Hoheitsrechten handelt oder nicht. Sind da nicht weitere Klagen vorprogrammiert?

Pernice: Klagen sind sowieso vorprogrammiert. Die Gegner des Lissabon-Vertrages werden mit allen Rechtsmitteln versuchen, die Ratifikation des Vertrages zu verzögern. Abgesehen von diesem politischen Gesichtspunkt ist es praktisch nicht möglich, alle denkbaren Fälle abschließend aufzuzählen, bei denen Vertragserweiterungsklauseln angewendet werden könnten.

EurActiv.de: Sie rechnen also mit neuen Klagen auch gegen das neue Begleitgesetz?

Pernice: Man kann nicht verhindern, dass auch gegen das neue Begleitgesetz geklagt wird, was auch immer drin steht. Wir können nur versuchen, die Kontrollrechte des Parlaments juristisch so wasserdicht zu regeln, dass das Bundesverfassungsgericht einen möglichen Antrag auf einstweilige Verfügung ablehnt. Damit wäre die Wahrscheinlichkeit gering, dass durch eine einstweilige Verfügung die deutsche Ratifikation des Vertrags von Lissabon in diesem Jahr verhindert wird.

EurActiv.de: Womöglich würden die Klagen das Gericht noch bis ins nächste Jahr hinein beschäftigen. Wäre das eine Gefahr für die Gültigkeit des Lissabon-Vertrages?

Pernice:
Nein, sobald die einstweilige Verfügung abgelehnt ist, besteht keine Gefahr mehr für die deutsche Ratifikation des Lissabon-Vertrages. Die Klage würde zwar weiter laufen. Wenn diese Gesetze auf Bedenken stoßen, könnten sie vom Bundesverfassungsgericht wieder ganz oder teilweise vernichtet werden. Und dann würde der Bundesgesetzgeber wieder ein neues Gesetz machen. All das hätte dann aber keine Auswirkung mehr auf die Ratifikation oder die Gültigkeit des Lissabon-Vertrages.

Interview: Michael Kaczmarek


Weitere Experten-Interviews zum Lissabon-Urteil auf EurActiv.de

Andreas Maurer: Opens external link in new windowLissabon-Urteil: Weiter streiten, weiter klagen (1. Juli 2009)
Andreas Geiger: Opens external link in new window"Eine Anmaßung der Karlsruher Richter" (1. Juli 2009)
Eckart Stratenschulte: Opens external link in new windowMehr Rechte, mehr Pflichten: Bundestag vor schweren Zeiten (3. Juli 2009)
Günther Unser: Opens external link in new window"Lissabon-Kritiker beleben die Debatte" (7. Juli 2009)
Gerd Langguth: Opens external link in new windowLissabon und die schallende Ohrfeige (7. Juli 2009)
José Ignacio Torreblanca: Opens external link in new window"Der Lissabon-Streit beschädigt das europäische Projekt" (8. Juli 2009)
Franz Mayer: Opens external link in new window"Endgültiges Scheitern des Lissabon-Vertrags möglich" (13. Juli 2009)

EurActiv.de Link-Dossier: Opens external link in new windowDer lange Weg zum Lissabon-Vertrag

© EurActiv 2008-2012.