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Rainder Steenblock, europapolitischer Sprecher der Gründen-Fraktion im Bundestag, hat Verständnis für den CSU-Europakurs. Foto: Bundestag

Nach ersten Beratungen zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die EU-Reform zeichnet sich in vielen Punkten wie dem sogenannten "Notbremseverfahren" große Einigkeit ab. Die unstrittigen Neuerungen des Begleitgesetzes soll der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in den neuen Gesetzentwurf bis zum kommenden Montag (10. August 2009) einfügen.

Strittig ist allerdings weiterhin die Frage nach der Verbindlichkeit von Stellungnahmen des Bundestages zu EU-Entscheidungen der Bundesregierung. Bisher ist die Frage der Mitwirkung des Bundestages in der so genannten BBV – der Initiates file downloadVereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten - geregelt. Nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts wird die BBV nun mehr oder minder vollständig in das Begleitgesetz integriert, damit sie den Status eines Gesetzes erhält.

Streit um ein Verb: "Zugrunde legen" oder "berücksichtigen"

Die CSU will darüber hinaus die Verbindlichkeit von Stellungnahmen des Bundestages in der EU-Politik im Grundgesetz verankern, und zwar durch eine Änderung des Artikel 23. Darin heißt es bisher: "Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen." Die CSU will eine strengere Formulierung. Die Bundesregierung soll die Stellungnahme des Bundestages bei Verhandlungen "zugrunde" legen. Darüber, ob schon das Verb "berücksichtigen" eine hohe Verbindlichkeit anzeigt, besteht laut Verhandlungsteilnehmern Unklarheit.

Grüne und CSU beieinander

Im Kern geht es um die Frage, wie unabghängig vom Bundestag die Bundesregierung im Kreis der EU-Staaten verhandeln und abstimmen darf. "Die Bundesregierung hat das Interesse, den Bundestag so weit wie möglich aus ihren Entscheidungen rauszuhalten", sagte Rainder Steenblock, europapolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, am Mittwoch (5. August 2009) gegenüber EurActiv.de. Die Karlsruher Richter hätten aber in ihrem Urteil klar gemacht, dass die Bundesregierung den Bundestag sehr ernst zu nehmen habe. "Wir müssen den Bundestag konsequent stärken", so Steenblock. Hier seien Grüne und CSU eng beeinander.

Allerdings grenzte sich Steenblock auch von der CSU ab. Der Block um den CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, der in Karlsruhe gegen den Lissabon-Vertrag geklagt hatte, wolle nicht den Bundestag und den Bundesrat stärken, sondern den Lissabon-Vertrag im Ganzen verhindern. Daneben gebe es aber CSU-Abgeordnete, die wie die Grünen ein ernsthaftes Interesse an einer Stärkung der Rechte des Bundestages hätten. "Das nehme ich denen auch ab", sagte Steenblock.

Axel Schäfer (SPD) kritisiert CSU

An der Ernsthaftigkeit der Positionen der CSU waren immer wieder Zweifel aufgekommen. Axel Schäfer, europapolitischer Sprecher der SPD, sagte gegenüber EurActiv.de, es handele sich um "Kampfpositionen" im Bundestagswahlkampf, die von Populismus und Doppelzüngigkeit zeugten. Schließlich habe sich CSU-Chef Horst Seehofer in seiner Zeit als Gesundheits- und Landwirtschaftsminister nie darum bemüht, seine Entscheidungen in Brüssel enger mit dem Bundestag abzustimmen. Auch bei der noch nicht beratenen Forderung nach Volksbegehren zu EU-Beitrittsverfahren gehe es der CSU nicht um mehr direkte Demokratie, sondern um weniger Europa, also darum, einen Beitritt der Türkei, Islands und Serbiens zu verhindern, so Schäfer.

Grundgesetzänderung notwendig?

Trotz grundsätzlichem Verständnis für die CSU-Position hält auch Rainder Steenblock eine Verfassungsänderung für überflüssig. Nach dem Willen der Grünen soll im neuen Begleitgesetz stehen, die Bundesregierung lege Stellungnahmen des Bundestages den Verhandlungen zugrunde. Im Grundgesetz könne dagegen die alte Formulierung fortbestehen. Für eine Grundgesetzänderung reiche auch die Zeit nicht aus, soll das Begleitgesetz doch vor den Bundestagswahlen und vor dem irischen Referendum zum Lissabon-Vertrag am 2. Oktober 2009 beschlossen werden. 

Entscheidend ist laut Steenblock weniger die Formulierung im Grundgesetz als die Frage: Was passiert, wenn die Bundesregierung in Brüssel anders agiert, als vom Bundestag gewünscht? "Natürlich kann das notwendig sein, etwa aus intergrationspolitischen Gründen, wenn man sich nachts in Brüssel mit den anderen Staaten einigen muss", sagte Steenblock. Allerdings müsse ein abweichendes Verhalten mit einem hohen "Begründungsaufwand" verbunden sein. Die Bundesregierung müsse in solchen Fällen dem Bundestag Rede und Antwort stehen und eine Regierungserklärung abgeben.

Was muss die Regierung nach Hause melden?

Steenblock zufolge gab es in der Vergangenheit zudem "sehr große Defizite" in der Unterrichtung des Bundestages über Entscheidungen der Regierung in Brüssel. Der Bundestag müsse früher und vollständig informiert werden, etwa über die Ergebnisse vorbereitender Arbeitsgruppen des Ministerrats, der weiterhin die tragende Rolle in der EU-Politik spielt.

CSU-Chef Horst Seehofer hatte am 3. August angekündigt, die Europapolitik seiner Partei auf neue Füße zu stellen. Die CSU soll künftig schon lange vor wichtigen EU-Entscheidungen bayerische Interessen anmelden, sagte Seehofer in München.

Die nächste Klage kommt bestimmt

Wie aus Verhandlungskreisen verlautbart, sind sich die Beteiligten im Klaren, dass auch gegen das neue Begleitgesetz geklagt werden wird, höchstwahrscheinlich wieder von Peter Gauweiler (CSU). "Wir müssen das neue Gesetz sicher und rechtsfest machen, damit Karlsruhe erneute Klagen abweist", sagte Rainder Steenblock. "Dazu müssen wir dem Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass wir das Urteil sehr ernst nehmen und eins zu eins umsetzen, anstatt uns irgendwie herumzumogeln."

Axel Schäfer (SPD) warnte vor den Konsquenzen, sollte das neue Begleitgesetz nicht rechtzeitig in Kraft treten: "Es könnte das Ende des EU-Reformvertrages sein. Das wäre eine historische Katastrophe", so Schäfer im Gespräch mit EurActiv.de.

Alexander Wragge

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni sein Urteil zum "Lissabon"-Vertrag verkündet (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 30.Juni 2009). Die Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke", der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und andere hatte gegen den EU-Reformvertrag geklagt. Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden.

Der Druck auf die Neuverhandlung ist enorm. Sollten Regierung, Bundestag und Bundesrat sich nicht bis September einigen oder das neue Begleitgesetz durch weitere Klagen in Karlruhe in Verzug geraten, könnte das die gesamte EU-Reform stoppen (Opens external link in new windowSiehe hierzu das EurActiv-Interview mit Franz Mayer, Europarechtler und Prozessbevollmächtigter des Bundestages). Alle EurActiv-Experten-Interviews zum Thema siehe unten.

Das Urteil löste eine Kontroverse aus. Auf EurActiv.deOpens external link in new window nannte der Jurist Andreas Geiger die Entscheidung eine "Anmaßung der Karlsruher Richter". Der EU-Experte Andreas Maurer Opens external link in new windowwertete das Urteil dagegen positiv. Das Gericht betone, dass das Grundgesetz die Integration Deutschlands in die europäische Friedensordnung explizit zulässt, so Maurer gegenüber EurActiv.

Die CSU stellte nach dem Urteil Forderungen an das zu ändernde Begleitgesetz (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 14. Juli 2009). Bundestag und Bundesrat sollten zu jeder EU-Entscheidung eine Stellungnahme abgeben können. Diese soll für die Bundesregierung grundsätzlich verbindlich sein. Nur "überragende Gründe der Integrationspolitik oder der Außenpolitik" sollen eine Abweichung von diesem Prinzip rechtfertigen. Außerdem brachte die CSU Volksabstimmungen zu EU-Fragen und eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen Gerichtshof ins Spiel.

Die CSU-Forderungen, vor allem geäußert von CSU-Chef Horst Seehofer und CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, stießen auf heftige Kritik der Schwesterpartei CDU und sorgten auch innerparteilch für Streitigkeiten mit CSU-Europapolitikern wie Markus Ferber. Dobrindt und Ferber warfen einander vor, in Fragen des europapolitischen Kurses unter einer "Käseglocke" zu leben. (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 7. Juli 2009). SPD, Grüne und FDP werfen wiederum der CSU vor, die geforderten Änderungen würden die Handlungsfähigkeit der EU erheblich behindern.

Der Europaausschuss des Bundestages beschäftigte sich am 1. Juli mit dem Urteil. Die erste Lesung eines neu verhandelten Begleitgesetzes soll im Bundestag am 26. August stattfinden, die zweite und dritte Lesung am 8. und 9. September. Der Bundesrat soll dann am 18. September über das Gesetz abstimmen.

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