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Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist für eine Neuregelung zuständig, will Daten aber nicht anlasslos sechs Monate lang speichern lassen. Foto: dpa Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist für eine Neuregelung zuständig, will Daten aber nicht anlasslos sechs Monate lang speichern lassen. Foto: dpa

Am Donnerstag forderte die EU-Kommission Deutschland und Rumänien förmlich dazu auf, innerhalb von zwei Monaten für die vollständige Umsetzung der Öffnet externen Link in neuem FensterEU-Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Daten zu sorgen. Seit den Urteilen des deutschen und des rumänischen Verfassungsgerichts, mit denen die Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten aufgehoben wurden, hätten beide Länder keine Informationen dazu übermittelt, wann und auf welchem Wege neue Vorschriften verabschiedet werden, heißt es in einer Öffnet externen Link in neuem FensterPressemitteilung der Kommission.

In Deutschland wurden die Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 für nichtig Öffnet externen Link in neuem Fenstererklärt. Die FDP sperrt sich gegen die Vorratsdatenspeicherung, die von der Union befürwortet wird. So sprach sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) im April für eine mehrmonatige Speicherfrist für Telekommunikationsdaten aus (Öffnet externen Link in neuem FensterEurActiv.de vom 5. April 2011).

Mahnschreiben von Malmström


Das Mahnschreiben der EU-Kommission vom 16. Juni 2011 ist dem Öffnet externen Link in neuem FensterArbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zugespielt worden. Darin schreibt EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die EU-Kommission habe schon im Januar 2011 klargestellt, "dass nach Auffassung der Kommission das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Rechtfertigung dafür darstellen könne, von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abzusehen und dass der von der deutschen Justizministerin [Sabine Leutheusser-Schnarrenberger] erläuterte Vorschlag eines 'Quick Freeze Plus'-Systems im Fall der Annahme nicht als hinreichende Umsetzung angesehen werden kann."

Leutheusser-Schnarrenberger hatte im Januar ein Öffnet externen Link in neuem FensterEckpunktepapier zur neuen Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Eine anlasslose Speicherung aller Daten soll diesem zufolge nicht möglich sein. Stattdessen will sie die von den Telekommunikationsanbietern ohnehin gespeicherten Informationen in Verdachtsfällen nachträglich einfrieren lassen.

"Negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt"


Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht durch Deutschland und Rumänien könnte der Kommission zufolge "negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen". Die Kommission habe daher beschlossen, "beide Staaten mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme dazu aufzufordern, diesen Verstoß gegen EU-Recht zu beenden".

Dies ist bereits die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. Am 17. Juni hatte die Kommission Deutschland und Rumänien bereits Aufforderungsschreiben geschickt. Deutschland teilte der Kommission daraufhin am 16. August mit, dass das deutsche Justizministerium einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie erstellt habe, der sich gerade in interministeriellen Konsultationen befinde. Die von den rumänischen Behörden übermittelten Informationen lassen ebenso darauf schließen, dass die Verhandlungen über ein neues Gesetz auf interministerieller Ebene noch nicht abgeschlossen sind.

Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten wurde 2006 angenommen und hätte bis zum 15. September 2007 in innerstaatliches Recht umgesetzt sein müssen. Dabei bestand die Möglichkeit, die Speicherung von Verbindungsdaten beim Zugang zum Internet sowie bei der Nutzung von Internet-Telefonie und elektronischer Post erst ab dem 15. März 2009 zwingend vorzuschreiben.

dto

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Dokumente

EU-Kommission: Öffnet externen Link in neuem FensterVorratsdatenspeicherung: Kommission fordert Deutschland und Rumänien zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften auf  (27. Oktober 2011)

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