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Bulgariens Ministerpräsident Boyko Borisov im Januar in Berlin. Auch drei Jahre nach dem EU-Beitritt hat Bulgarien die Probleme im Justizwesen nicht im Griff. Foto: dpa

Im März dieses Jahres wurde in Bulgarien das sogenannte "Gesetz zur Privatisierungs- und Postprivatisierungskontrolle" (PPCA) abgeändert. Hierdurch kann die staatliche Privatisierungsagentur (PPCAG) Firmen in Bulgarien Hypotheken auferlegen, wenn sie der Ansicht ist, dass sie Ansprüche aus deren Privatisierung hat.

Die neue bulgarische Regierung versucht sich mit dieser Änderung potenzielle Ansprüche aus Privatisierungsvereinbarungen zu sichern. Nach Paragraph 8 des PPCA ist die Privatisierungsagentur berechtigt, komplett selbst zu entscheiden. Das bedeutet jedoch auch, dass eine Autorisierung durch ein Gericht, um Hypotheken und Sicherheitsmaßnahmen durchzusetzen, nicht erforderlich ist.

Zudem können Entscheidungen des PPCAG nicht vor Gericht angefochten werden. Das einzige Mittel, um gegen die Zwangshypotheken vorzugehen, ist, die zugrundeliegende Forderung anzufechten. Bis dahin bleiben die Hypotheken jedoch bestehen. Somit ist der Wert der mit den Hypotheken belasteten Grundstücke erschöpft und die privatisierte Firma kann nicht ungehindert am Markt agieren.

Sachverhalte werden doppelt geprüft


Erst im Mai hatte eine Lobbykanzlei auf eine "systemimmanente Verletzung" des Rechts im bulgarischen Jusitzsystem hingewiesen und dringenden Handlungsbedarf erklärt (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 5. Mai 2010).

Hintergrund waren die Interessen eines bulgarischen Telekommunikationsunternehmens. Ein Konkurrent hatte eine Entscheidung der bulgarischen Regulationsbehörde zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens zunächst vor dem Obersten Verwaltungsgericht angefochten. Das Oberste Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der Regulierer jedoch bestätigt. Der Konkurrent klagte daraufhin bei dem Zivilgericht in Sofia - und bekam Recht.

Nach Ansicht der Anwaltskanzlei stellt die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts jedoch das finale und rechtsverbindliche Urteil des zuständigen Rechtswegs dar. Die Entscheidung des Zivilgerichts sei eine doppelte Prüfung des Sachverhalts auf anderem Rechtsweg. Somit herrsche in Bulgarien ein Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungs- und Zivilgericht.

Recht auf wirksamen Rechtsbehelf


Beide Fälle scheinen letztlich Verstöße gegen den "Acquis communautaire" der EU durch Bulgarien darzustellen. Dieser gemeinschaftlicher Besitzstand innerhalb des EU-Rechts umfasst Prinzipien wie das Rechtsstaatsprinzip und fundamentale Rechte einschließlich des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Diese Prinzipien werden durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert.

Während der letzte Fall ein Problem von doppelten Rechtswegen darstellt, besteht im aktuellen Fall das Problem, dass überhaupt kein Rechtsweg eröffnet ist - ein wirksamer Rechtsbehelf also scheinbar nicht existiert. Offensichtlich hat Bulgarien den "Acquis communautaire" bislang nach wie vor nicht korrekt implementiert.

Zuständigkeit der EU-Kommission?


Im Fall der doppelten Rechtswege hatte die EU-Kommission trotzdem erklärt, dass sie nicht zuständig sei. Die EU-Verträge würden vorsehen, dass die Mitgliedsstaaten selbst für die Einhaltung von Recht und Ordnung in ihrem Land zuständig sind.

Zudem verwies die Kommission auf Artikel 51 der EU-Grundrechtecharta. Demnach kann die Kommission nur gegen Grundrechtsverletzungen vorgehen, wenn Mitgliedsstaaten EU-Recht implementieren. Das Prinzip der Subsidiarität müsse dabei "angemessene Berücksichtigung" finden.

Hintergrund


Bulgarien hat seine Probleme im Justizwesen, mit der Korruption und dem organisierten Verbrechen auch drei Jahre nach seinem EU-Beitritt nicht im Griff. Die großen Defizite in der Justiz können nach Ansicht von Experten nur durch eine langfristig angelegte Justizreform behoben werden (Opens external link in new windowEurActiv.de vom 12. März 2010).

Der letzte Zwischenbericht der EU-Kommission listet die wesentlichen Defizite bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen auf. Die Justiz könne nach wie vor nur "spärliche Erfolge" in der Bekämpfung der "Korruption in gehobener Position" und der organisierten Kriminalität vorweisen. In jedem Fall müsse das Land "einem tiefgreifenden Reformprozess" unterzogen werden.

"Die schweren Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Besetzung hoher Ämter im Bereich der Justiz, die sich u.a. auch gegen Mitglieder des Obersten Justizrats richten, haben das Ansehen der Justiz im zweiten Halbjahr 2009 beschädigt", erklärte die Brüsseler Behörde. Probleme habe Bulgarien zudem mit der ordentlichen Verwendung der milliardenschweren EU-Fördermittel. "Die von der Kommission beanstandeten Unregelmäßigkeiten, Interessenkonflikte und Betrugsfälle bei der Verwendung von EU-Mitteln müssen schneller und umfassender aufgearbeitet werden."

Daniel Tost

Links / Dokumente


Republic of Bulgaria Privatization Agency: Opens external link in new windowWebsite

Republic of Bulgaria Privatization Agency:
Opens external link in new windowPrivatization and Post-Privatization Control Act

EU-Kommission: Opens external link in new windowZwischenbericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (23. März 2010)

EU-Kommission: Opens external link in new windowBericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (22. Juni 2009)

EurActiv.de: Opens external link in new windowEuropas Wunsch nach Werten (27. Juli 2010)

EurActiv.de: Opens external link in new windowDoppelte Rechtswege in Bulgarien (5. Mai 2010) 

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