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Russlands Justitia kennt künftig keine Todesstrafe mehr (Foto: Archiv)

Die Todesstrafe in Russland ist nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts vom Donnerstag (19. November) verboten. Das Verbot der Todesstrafe gilt ab dem 1. Januar 2010. An diesem Tag läuft das 1999 verhängte Moratorium über die Anwendung dieser Todesstrafe in Russland ab.

Russland hat die Todesstrafe aber weder offiziell abgeschafft noch das 6. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Anwendung der Todesstrafe verbietet, ratifiziert. Das kritisierte Lluís Maria de Puig, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE). "Bei seinem Beitritt zum Europarat vor 13 Jahren hat Russland jedoch versprochen, die Todesstrafe gesetzlich abzuschaffen und Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren. Es ist das einzige Mitgliedsland des Europarates, das dies noch nicht getan hat. Ich appelliere nun an das russische Parlament, der Entscheidung des Gerichts zu folgen und die Todesstrafen ein für alle Mal gesetzlich abzuschaffen."

Auch Valeri Sorkin, Vorsitzender des Verfassungsgerichts, sagte, dass "die Ratifizierung der Konvention das ausschließliche Recht der Staatsduma und des Föderationsrates ist". Kein anderes Staatsorgan sei in der Lage, die Staatsduma dazu zu zwingen. "Wir zwingen niemanden, sondern stellen lediglich fest, dass niemand berechtigt ist, die Todesstrafe zu verhängen und sie zu vollstrecken", betonte Sorokin.

mka/Ria Novosti


 

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