Der Lissabon-Vertrag soll die EU nicht nur handlungsfähiger sondern auch demokratischer machen. Ein Kernelement ist dabei die Europäische Bürgerinitiative. Ob dieses Instrument von den Bürgern sinnvoll angewendet werden kann, hängt entscheidend von den Regeln ab, über die derzeit diskutiert wird.
Grundlage der Konsultation ist das sogenannte
Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative, das die Kommission gestern vorgelegt hat. Darin werden alle noch offenen Fragen aufgelistet. Zugleich stellt die Kommission mögliche Antworten vor und begründet ihre eigenen Vorschläge.
Die wichtigsten Aspekte der öffentlichen Konsultation wurden in der
Bürgerinfo zusammengefasst. Weitere Informationen gibt es auf der
Kommissions-Website (nur Englisch).
Unverbindliche Selbstverpflichtung
Wie die Kommission mit einer EU-Bürgerinitiative umgehen wird, definiert sie wie folgt: Die Kommission werde zunächst die Zulässigkeit einer Bürgerinitiative prüfen, "das heißt, ob die Initiative in den Rahmen ihrer Befugnisse fällt". Außerdem werde die Kommission "darüber entscheiden, ob von ihrer Seite weitere Schritte einzuleiten sind".
Der praktische Nutzen von EU-Bürgerinitiativen ist bisher schwer einschätzbar. "Nach Prüfung einer Initiative würde die Kommission ihre Schlussfolgerungen zum weiteren Vorgehen in einer Mitteilung erläutern, die publik gemacht und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat zugeleitet wird. Dabei kann auch die Notwendigkeit von Studien und Folgenabschätzungen im Hinblick auf etwaige politische Vorhaben ins Auge gefasst werden", heißt es in der unverbindlichen Selbstverpflichtung der Kommission.
Definition im Lissabon-Vertrag
Zu den rechtlichen Vorgaben im Vertrag von Lissabon, der zum 1. Dezember in Kraft treten soll, heißt es bezüglich der Bürgerinitiative wörtlich:
"Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen."
Anzahl der beteiligten EU-Staaten
Unklar ist aber z.B., was eine "erhebliche Anzahl von Mitgliedsstaaten" konkret bedeutet. Ist damit die Hälfte der EU-Staaten gemeint oder nur ein Viertel? Das ist eine der Fragen, zu denen sich die Kommission in der laufenden Konsultation die Beiträge der Öffentlichkeit erhofft. Die Kommission schlägt vor, dass eine Initiative von Bürgern aus mindestens einem Drittel der Mitgliedsstaaten unterstützt werden müsse. Das wären derzeit also neun Staaten.
Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat
Daran schließt sich gleich die nächste Frage an: Wie viele Unterzeichner sollten dabei mindestens aus jedem der beteiligten EU-Staat kommen? Die Kommission schlägt eine Mindestquote von 0,2 Prozent der Bevölkerung eines jeden Mitgliedstaates vor, in dem Unterschriften gesammelt werden. In Deutschland müssten also mindestens 160.000 Menschen eine EU-Bürgerinitiative unterschrieben, die Belgier müssten 20.000 Unterschriften vorlegen. Vertraglich geregelt ist bereits, dass insgesamt mindestens eine Million EU-Bürger eine EU-Bürgerinitiative unterstützen müssen, bevor sie von der Kommission geprüft wird.
Weitere Fragen
Die Kommission listet eine Reihe weiterer praktische Fragen auf, die noch geregelt werden müssen:
-Welches Mindestalter sollten die Unterzeichner haben (Vorschlag: das national geltende Wahlalter)
-Wie könnten Unterschriften gesammelt und authentifiziert werden? (Vorschlag: Auch die Nutzung zertifizierter und geschützter Online-Instrumente sollte geprüft werden)
-Soll es Fristen für das Sammeln der Unterschriften geben? (Vorschlag: ein Jahr)
-Soll es eine Frist geben, bis wann die Kommission eine Antwort vorzulegen hat? (Vorschlag: sechs Monate)
Kontaktdaten
Beiträge zu dieser Konsultation können der Kommission bis zum 31. Januar 2010 per E-Mail geschickt werden an: ECI-Consultation@ec.europa.eu.
Auf dem Postweg können die Beiträge übermittelt werden an:
Europäische Kommission
Generalsekretariat
Direktion E Bessere Rechtssetzung und institutionelle Fragen
Referat E.l Institutionelle Fragen"
B - l049 Brüssel
Dokumente
Kommission:
Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative
Kommission:
Bürgerinfo zur Europäischen Bürgerinitiative
Kommission:
Pressemitteilung zum Start der Konsultation zur Europäischen Bürgerinitiative (11. November 2009)
mka



