Frankreich hat am Donnerstag (19. August) mit der "Abschiebung" von Roma begonnen. Etwa 70 Angehörige der ethnischen Minderheit wurden von verschiedenen Flughäfen nach Rumänien und Bulgarien ausgeflogen. Bis Ende des Monats sollen über 600 weitere folgen.
Umstritten ist, ob es sich um eine Abschiebung handelt. Betroffene gaben an, sie seien zur Ausreise gezwungen worden. Die französische Regierung erklärt hingegen, die Roma würden freiwillig ausreisen. Ausreisende Erwachsene erhalten vom französischen Staat 300 Euro, für jedes Kind werden 100 Euro gezahlt.
Menschenrechtsgruppen und oppositionelle Politiker kritisieren das Vorgehen der Regierung. Die Ausweisung der Sinti und Roma trage fremdenfeindliche Züge. Nachdem die Regierung bei der Integration der Einwanderer versagt habe, wolle sie nun mit einer "demagogischen" Debatte von ihrem Scheitern ablenken.
Viele der Ausgewiesenen stammen aus Bulgarien und Rumänien und sind somit EU-Bürger. Damit könnte ihre Ausweisung gegen Europarecht verstoßen. Ein Sprecher der EU-Kommission kündigte an, man werde das Vorgehen Frankreichs "sehr aufmerksam" im Auge behalten. Laut einer EU-Richtlinie sind Massenabschiebungen verboten.
Robert Kushen, Direktor des Europäischen Zentrums für Romarechte (ERRC), forderte gegenüber Deutschlandradio Wissen, Frankreich müsse jeden Einzelfall genauestens prüfen. Die Roma als ethnisch-kulturelle Gruppe pauschal zu verurteilen und abzuschieben, sei inakzeptabel.
Rückkehr ungewiss
Beobachter rechnen damit, dass viele der Roma nach Frankreich zurückkehren. Frankreich will dies verhindern, indem es die biometrischen Daten der Ausreisenden speichert. Allerdings bleibt rechtlich fraglich, inwieweit Frankreich den betroffenen Personen die Wiedereinreise verbieten darf.
Eskalierende Konflikte zwischen Polizei und Einwanderern führten vergangenen Monat zu schweren Ausschreitungen in zwei französischen Städten. Präsident Nicolas Sarkozy ordnete daraufhin die Schließung von etwa 300 Sinti- und Roma-Lagern im ganzem Land an. Er forderte zudem eine Änderung der Einwanderungsgesetze, um die Ausweisung "aus Gründen der öffentlichen Ordnung" zu erleichtern.
hme
Links
EU:
Richtlinie (2004/38/EG) über das Aufenthaltsrecht und die Bewegungsfreiheit der Unionsbürger in der gesamten EU (30. April 2004)

