Wirklich neu ist es nicht, ärgerlich für Israel dennoch. Mit der Entscheidung, dass die von Israel besetzten Gebiete nicht Teil Israels sind, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die ohnehin klare politische Haltung der Europäischen Union auch rechtsverbindlich in aller Öffentlichkeit festgezurrt. Die höchsten EU-Richter in Luxemburg nutzten einen Streit vor dem Finanzgericht Hamburg um die Frage, ob für die Einfuhr von Trinkwassersprudlern aus israelischen Siedlungsgebieten im Westjordanland Zoll gezahlt werden muss, zu klaren Worten in Richtung Israel.
Die höchsten EU-Richter bescheinigten Israel jetzt, es sei seinen Verpflichtungen aus einem Assoziierungsabkommen von 1995 nicht nachgekommen. Das erlaube zwar die zollfreie Einfuhr von Waren aus Israel in die EU. Dies jedoch gelte nicht für die besetzten Gebiete. Für diese gebe es einen zwei Jahre später geschlossenen Vertrag mit der Palästinenserbehörde.
Jedes der beiden Abkommen habe "einen eigenen räumlichen Geltungsbereich", entschied der EuGH. Das Abkommen mit Israel gelte für das Gebiet des Staates Israel. Die Erzeugnisse aus dem Westjordanland fielen daher "nicht in den räumlichen Geltungsbereich des Abkommens mit Israel". Deshalb gebe es auch keine Zollfreiheit.
Die israelischen Stellen hatten sich auf Fragen des Zollamtes Hamburg-Hafen nach der Herkunft der Wassersprudler "Soda Club" samt Zubehör und Getränkesirup auf die Mitteilung beschränkt, diese seien "unter israelischer Zollzuständigkeit" entstanden. Sie hätten damit den tatsächlichen Ursprung der Waren verschleiert - und deswegen könnten auch solche israelischen Dokumente nicht in der EU anerkannt werden. Die vereinbarte Zollfreiheit gelte "für das Gebiet des Staates Israel". Die besetzten Gebiete gehörten nicht dazu.
Reaktionen
Franziska Brantner, außenpolitische Sprecherin der Grünen im EU-Parlament und Daniel Cohn-Bendit, Fraktionsvorsitzender der europäischen Grünen begrüßen das Urteil: "Das Urteil des EuGh richtet sich nicht gegen den Staat Israel. Vielmehr macht das Urteil deutlich, dass es aus rechtlicher Sicht einen klaren Unterschied zwischen Israel und den Gebieten gibt, die Israel unrechtmäßig beansprucht. Die bisherige Praxis, dass in den besetzten Gebieten von israelischen Firmen produzierte Güter beim Import in die EU von Handelspräferenzen profitieren, ist damit illegal und muss umgehend korrigiert werden. Für diese Gebiete gelten eben nicht die Begünstigungen, die Israel zu Recht erhält."
Lobby-Anwalt Andreas Geiger kommentiert die heutige EuGH-Entscheidung gegenüber EurActiv.de ebenfalls positiv: "Wenn schon der Rat die politische Union nicht vorantreibt wie erhofft, so kommt wenigstens der EuGH seiner altbekannten Vorreiterrolle nach und macht das durch die Hintertür."
red mit dpa
Dokumente / Medien
EuGH:
Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland fallen nicht unter die Zollpräferenzregelung des Abkommens EG-Israel (25. Februar 2010)

