PARTNER

Ein Novum in der deutschen Politik: Außenminister und Bundeskanzlerin stiegen beim EU-Gipfel aus demselben Auto. Foto: dpa.

Im Klimastreit kommt die Europäische Union sowohl Deutschland als auch Polen entgegen. Die amtierende schwedische EU- Ratspräsidentschaft legte am Freitagmorgen beim EU-Gipfel ein entsprechendes Kompromisspapier vor.

An die Adresse Polens gerichtet heißt es, die EU-interne Lastenteilung des geplanten Weltklimaabkommens werde die jeweilige "Zahlungsfähigkeit der weniger reichen EU-Staaten berücksichtigen". Neun mittel- und osteuropäische Mitgliedsstaaten dringen darauf, beim Verteilungsschlüssel weniger ihre relativ hohen Kohlendioxid- Emissionen, sondern vor allem ihren wirtschaftlichen Aufholbedarf zu berücksichtigen.

Berlin wiederum weigert sich, gut fünf Wochen vor Beginn des Weltklimagipfels in Kopenhagen konkrete Finanzierungsangebote an die Entwicklungsländer auf den Tisch zu legen. In dem Kompromissvorschlag strichen die Schweden deshalb nun de facto die von der EU-Kommission berechnete Summe von bis zu 7 Milliarden Euro jährlich in den Jahren 2010 bis 2012 für Klimamaßnahmen in der Dritten Welt. Die EU nehme "diese Schätzung zur Kenntnis", hieß es nun lediglich. Eigentlich wollte Schweden die Summe als festes Angebot in sein Verhandlungsmandat aufnehmen, das die EU-"Chefs" beschließen sollen.

Berlin will Verhandlungsspielraum


Der frühere Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erklärte Anfang September die deutsche Position. Mit Blick auf den Weltklimagipfel im Dezember im Kopenhagen sagte Gabriel: "Das werden beinharte Verhandlungen. Wenn wir jetzt mit konkreten Zahlen für einzelne Länder kommen, kriegen wir nichts mehr dafür." Er könne nur davon abraten, über Geld zu reden, bevor man wisse, was die Länder ohne Hilfe der Industriestaaten tun könnten. "Sonst zahlen wir am Ende das, was sie auch ohne zusätzliche internationale Hilfe machen können", sagte Gabriel am 2. September. Gabriel zufolge geht es Deutschland um die Verhandlungsposition, nicht um das Geld. (Opens external link in new windowSiehe EurActiv.de vom 2. September 2009).

Karl Falkenberg, Generaldirektor bei der EU-Umweltkommission, schloss sich Gabriels Haltung an: "Die spezifische Zahl muss im Zusammenhang stehen mit den Reduktionsverpflichtungen, die wir damit 'einkaufen'." Der präzise Betrag werde sich aus der Verhandlungssituation ergeben. "

Die Staatengemeinschaft will sich im Dezember im Rahmen der Vereinten Nationen auf die Grundzüge eines neuen Weltklimaabkommens einigen. Die Staats- und Regierungschefs wollen heute ihre Beratungen fortsetzen.

Tschechien kommt ins Extra-Protokoll


Die EU-Staats- und Regierungschefs bekräftigen in einer Erklärung zum Streit um die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags durch Tschechien lediglich die bestehende Rechtslage. In der Schlusserklärung des Gipfels wird betont, dass sich die im künftigen EU-Vertrag enthaltene Grundrechtecharta nur auf die Anwendung von EU-Recht bezieht. Damit wird indirekt eine Relevanz für zurückliegende Ereignisse ausgeschlossen. Die sogenannten Benes-Dekrete von 1945 zur Vertreibung von Deutschen und Ungarn aus der damaligen Tschechoslowakei werden jedoch nicht explizit erwähnt.

In der Gipfel-Erklärung wird Tschechien zugesagt, dem nächsten EU-Beitrittsvertrag (vermutlich jenem für Kroatien) ein Protokoll beizufügen. Damit wird ein bereits im Lissabon-Vertrag enthaltenes Protokoll über die Anwendung der Grundrechtecharta auf Polen und Großbritannien auch auf Tschechien ausgedehnt. In diesem Opens external link in new window"Protokoll Nr. 30" wurde festgehalten, dass die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs nicht so ausgeweitet werden, dass dieser einen Widerspruch nationalen Rechts zur Grundrechtecharta feststellen dürfe. Auch würden keine neuen einklagbaren Rechte geschaffen.

Der schwedische EU-Ratspräsident Fredrik Reinfeldt sagte (Opens external link in new windowWebcast)
"Wir wollten sicherstellen, dass die Nachbarländer der Tschechischen Republik diese Lösung akzeptieren können."

In der Gipfelerklärung bekräftigen die Staats- und Regierungschefs, dass alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedsstaaten verbleiben. Zudem beziehe sich die Grundrechtecharta nur auf die Institutionen der Mitgliedsstaaten, wenn diese EU-Recht anwenden. Beide Formulierungen sind bereits im Lissabon-Vertrag und in der Grundrechtecharta enthalten.


dpa/awr

Links

 

EU: Opens external link in new windowProtokoll über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischenauf Polen und das Vereinigte Königreich Union Opens external link in new window (17.12.2007)

Schwedische Ratspräsidentschaft: Opens external link in new windowErklärung zum Tschechien-Kompromiss (mit Webcast / 30. Oktober 2009)

 

© EurActiv 2008-2012.