ACTA: Unterzeichnung, Lob, Proteste
Die EU hat das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) unterzeichnet und da...
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Asyl - der Fingerabdruck ist verlässlicher als die Nennung eines Namens (Foto: dpa)
Aktuell - Mittwoch 4 August 2010 - Digitale Agenda
Europa scheint ziemlich attraktiv zu sein. Immer weniger illegale Einwanderer, dafür umso mehr Asylanträge. Die Europäische Kommission zieht in ihrem Jahresbericht 2009 Bilanz und rechnet auch mit einigen Schwachstellen der Mitgliedsstaaten ab, wenn es um das sichere Asylsystem geht. EURODAC ist das erste gemeinsame automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) in der EU.
2009 sank die Zahl der registrierten illegalen Einwanderer in der EU um 50 % (auf 31.071). Bei den registrierten Asylanträgen hielt die steigende Tendenz der Vorjahre allerdings an. 2009 wurde eine Zunahme von 8 % verzeichnet.
"Mehrfachanträge" – eine Person stellt Asylanträge in mehreren Mitgliedsstaaten oder wiederholt im selben Land - stiegen 2009 ebenfalls um 2,8 % (von 17,5 % im Vorjahr auf 23,3 %). Dies belegt der gestern von der Kommission veröffentlichte Jahresbericht 2009 über die Biometriedatenbank EURODAC.
Eurodac ist eine umfangreiche Datenbank für Fingerabdrücke von Asylbewerbern und in der EU aufgegriffenen illegalen Einwanderern. Die Datenbank unterstützt die effektive Anwendung des Dubliner Übereinkommens über die Bearbeitung von Asylanträgen.
„EURODAC ist wesentlicher Bestandteil des von der EU errichteten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“, erklärte die für Inneres zuständige Kommissarin Cecilia Malmström. „Der Bericht zeigt, wie nützlich diese EU-weite Fingerabdruck-Datenbank für die Bearbeitung von Asylanträgen ist, denn durch die Speicherung und den Abgleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegal eingereisten Personen lässt sich leichter feststellen, welcher Mitgliedsstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, und so die Einreichung von Mehrfachanträgen verhindern.“
2009 wurden durch EURODAC 236.936 Fingerabdrucksätze von Asylbewerbern, 31.071 Fingerabdrucksätze von Personen, die illegal eine Außengrenze überschritten haben, und 85.554 Fingerabdrücke von Personen, die während eines illegalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats aufgegriffen wurden, verarbeitet.
Die Tendenz der zunehmenden Verzögerungen bei der Übermittlung der Fingerabdrücke an die EURODAC-Zentraleinheit setzt sich 2009 aber durch die Mitgliedsstaaten fort. Durch die verspätete Eingabe der Daten in das System wird unter Umständen der falsche Mitgliedsstaat für zuständig erklärt. Die Kommission schlägt deshalb eindeutigere Fristen für die Datenübermittlung vor.
Der Zugriff auf das System ist nur zu dem in der EURODAC-Verordnung genannten Zweck gestattet. Die Datenbank enthält keine Angaben wie Namen von Personen, sondern stützt sich ausschließlich auf den biometrischen Abgleich, der die sicherste und genaueste Identifizierungsmethode ist.
Seit dem 15. Januar 2003 werden die Fingerabdruckdaten aller Personen über 14 Jahren, die in der Europäischen Union (sowie in Norwegen, Island oder der Schweiz) Asyl beantragen oder beim illegalen Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen werden, in der Datenbank EURODAC gespeichert. Die Einrichtung von Eurodac erfolgte mit dem Ziel, die Entwicklung einer gemeinsamen Asylpolitik aller Mitgliedstaaten zu unterstützen.
EURODAC soll die Anwendung der Dublin-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003) erleichtern. Sie regelt, welcher Mitgliedsstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
Zur Feststellung der Zuständigkeit eines Mitgliedsstaates für die Prüfung eines Asylantrags werden verschiedene Kriterien herangezogen. Der zuständige Mitgliedsstaat muss den Antrag gemäß seinem innerstaatlichen Recht prüfen und ist verpflichtet, Asylbewerber, die in seinem Gebiet Asyl beantragt haben und sich illegal in einem anderen Mitgliedsstaat aufhalten, wieder aufzunehmen.
EURODAC ist das erste gemeinsame automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) in der Europäischen Union.
Es wird von der Europäischen Kommission im Auftrag der teilnehmenden Staaten betrieben. Die Zusammenarbeit in diesem Rahmen bildet eine gute Grundlage für weitere gemeinsame IT-Großprojekte wie das Schengener Informationssystem der zweiten Generation oder das künftige europäische Visa-Informationssystem.
Im Rahmen des EURODAC-Systems sollen die teilnehmenden Staaten allen Asylbewerbern über 14 Jahren umgehend ihre Fingerabdrücke abnehmen. Das diesbezügliche Verfahren wurde unter Beachtung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankerten Schutzklauseln festgelegt. Die Fingerabdruckdaten werden mit den von anderen teilnehmenden Staaten übermittelten und in der zentralen Datenbank gespeicherten Daten verglichen.
Zeigt EURODAC an, dass die Fingerabdrücke bereits registriert wurden, kann der Asylbewerber in das Land zurückgeschickt werden, in dem sie ihm erstmals abgenommen wurden.
EURODAC besteht aus einer bei der Kommission angesiedelten Zentraleinheit, die mit einer vollautomatischen elektronischen zentralen Datenbank für den Abgleich von Fingerabdruckdaten sowie einem System zur elektronischen Datenübermittlung zwischen den einzelnen teilnehmenden Ländern und der Zentraleinheit ausgestattet ist. Es wurden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und den Schutz der gespeicherten Daten zu gewährleisten.
Für die Wartung und den Betrieb der Zentraleinheit wurde 2009 ein Betrag in Höhe von 1,221.183 Euro aufgewendet. Gründe für die im Vergleich zu den Vorjahren gestiegenen Ausgaben (820.791 Euro im Jahr 2007, 605.720 Euro im Jahr 2008) sind die Bezahlung der ersten Tranche für die derzeitige Aufrüstung des Eurodac-Systems sowie die gestiegenen Wartungskosten.
EurActiv.de mit Informationen der Europäischen Kommission
Link:
Statement von EU-Kommissarin Cecilia Malmström zu EURODAC

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