Arbeitslosigkeit in der Euro-Zone steigt weiter
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"Die Kommission hat keine Wahl" sagt EU-Wettbewerbshüterin Neelie Kroes zur Milliardenstrafe gegen E.on. Foto: Pressefoto
Aktuell - Mittwoch 8 Juli 2009 - Binnenmarkt und Wettbewerb
Die erste Kartellstrafe der Kommission im Energiesektor fällt heftig aus. E.on muss 553 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Grund: Die illegale Marktaufteilung mit dem französischen Gas-Anbieter GDF. Der deutsche Konzern reicht Klage ein.
Die Europäische Kommission hat gegen den deutschen Energiekonzern E.on und das Tochterunternehmen E.on Ruhrgas sowie die französische GDF Suez eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro
verhängt, die beide Konzerne zu gleichen Teilen zu tragen haben. Die Strafe ist die zweithöchste in der Geschichte der Wettbewerbskommission.
Die Unternehmen haben nach Auffassung der Brüsseler Wettbewerbshüter durch die Aufteilung von Märkten gegen das in Artikel 81 EG-Vertrag verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen verstoßen.
Die Kommission verhängt erstmals Geldstrafen aufgrund eines Kartellrechtsverstoßes im Energiesektor.
E.on-Aktienkurs steigt trotzdem
Die Aktie des Energieriesen legte nach Entscheidung um 2,6 Prozent zu. Die Aktienhändler hatten wohl mit einer noch höheren Geldbuße gerechnet. Zudem profitiert der Konzern von momentan steigenden Energiepreisen.
Tatsächlich hätte die Strafe noch höher ausfallen können. Sie darf bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Im Jahr 2008 setzte Eon rund 87 Milliarden Euro um.
Illegale Absprache seit 1975
Die EU-Kommission bestraft illegale Absprachen zwischen E.on Ruhrgas und dem französischen Energiekonzern Gaz de France (GDF). Beim gemeinsamen Bau der Pipeline Megal im Süden Deutschlands im Jahr 1975 hätten die Unternehmen vereinbart, das transportierte Gas nur in ihrem jeweiligen Heimatmarkt zu verkaufen - sich also gegenseitig keine Konkurrenz zu machen.
Die Regelung verstösst gegen Wettbewerbsrecht und hätte spätestens mit der Liberalisierung des Gasmarktes 1998 beendet werden müssen, so das Urteil der Wettbewerbshüter. Die beiden Konzerne rückten erst 2005 davon ab. Das Kartellverfahren war 2008 eingeleitet worden. Vorher hatte es bei E.on und GDF Razzien gegeben.
Kroes: "Die Kommission hat keine Wahl"
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: "Diese Entscheidung gibt den Energieversorgern ein deutliches Signal, dass die Kommission keinerlei wettbewerbswidriges Verhalten duldet. Die Aufteilung von Märkten zählt zu den schwerwiegendsten Kartellverstößen. Durch diese Vereinbarung wurden die Verbraucher in zwei der größten Gasmärkte in der EU um einen stärkeren Preiswettbewerb und eine größere Anbieterauswahl gebracht. Die Kommission hat keine andere Wahl, als hohe Geldbußen zu verhängen."
E.on klagt - "Bußgeld nicht nachvollziehbar"
E.on Ruhrgas
kündigte an, gegen die Entscheidung der EU-Kommission im Kartellverfahren beim Europäischen Gericht Klage einzureichen. "Die Kommission konstruiert Marktabsprachen, die zwischen den Unternehmen nie stattgefunden haben, auch nicht im Zeitraum zwischen 2003 und 2005. Zudem ignoriert sie wirtschaftliche Zusammenhänge. Der Wettbewerb auf dem europäischen Gasmarkt ist längst Realität", kommentierte Bernhard Reutersberg, Vorstandsvorsitzender der E.on Ruhrgas AG. "Die Entscheidung und insbesondere das hohe Bußgeld sind nicht nachvollziehbar."
awr

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