Arbeitslosigkeit in der Euro-Zone steigt weiter
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Wer im Alter nach Mallorca umzieht, muss den staatlichen Förderungs-Anteil der Riester-Rente nicht mehr zurück zahlen. Foto: dpa.
Aktuell - Donnerstag 10 September 2009 - Binnenmarkt und Wettbewerb
Deutsche Rentner auf Mallorca dürfen sich entspannen. Die angesparte "Riester-Rente" ist bald auch im EU-Ausland in voller Höhe sicher. Die deutsche Rentenregelung verstößt teilweise gegen EU-Recht, urteilte der EuGH. Statt selbst zu handeln, wartete Deutschland die Entscheidung aus Luxemburg ab und muss nun hohe Einbußen hinnehmen.
Mehrere Vorgaben der deutschen "Riester-Rente" verstoßen gegen EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), am 10. September in Luxemburg. Die Richter befanden in ihrem
Urteil (Aktenzeichen C‑269/07) einzelne Regelungen für diskriminierend, weil sie die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes innerhalb der EU beinträchtigen. Die EU-Kommission hatte gegen die deutsche Förderung der Altersvorsorge geklagt und begrüßte nun das Urteil.
Deutschland kündigte an, die Vorgaben des Urteils "möglichst zeitnah" umzusetzen. Eine Frist setzte die Kommission hierfür noch nicht.
Arbeitnehmer, die nur beschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen von der staatlichen Zulage protifieren können, befand das Gericht. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Franzose, der in Deutschland arbeitet, aber in Frankreich Einkommenssteuer zahlt, Anspruch auf eine staatlich geförderte Riester-Rente hat. Betroffen sind hiervon rund 67.000 sogenannte "Grenzarbeiter".
Zudem sei die Vorgabe nicht zulässig, dass angespartes Kapital nur in deutsche Immobilien investiert werden darf. Wer sich aus Mitteln seiner Riester-Rente ein Strandhaus an der portugiesieschen Algarve kaufen will, kann dies in Zukunft also tun. Außerdem ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass deutsche Rentner ihre staatlichen Rentenbeihilfen zurückzahlen müssen, wenn sie ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlagern. Im Jahr 2008 waren das immerhin rund 190.000 Menschen.
Deutschland wartete das Urteil ab, anstatt die Regelungen selbst anzupassen. Die Kommission hatte bereits im Jahr 2003 ihre Bedenken geäußert. Die nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) benannte private Altersvorsorge ist freiwillig und wird staatlich gefördert. Bis Ende März wurden rund 12,4 Millionen Verträge geschlossen.
Für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist nun der Gesetzgeber am Zug. "Der deutsche Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die vom EuGH verlangten Nachbesserungen, durch die die Riester-Förderung für noch mehr Menschen attraktiver wird, umzusetzen", heißt es in einer
GDV-Mitteilung. Zugleich sollte aber auch der förderfähige Höchstbetrag von derzeit 2100 Euro auf 2592 Euro im Jahr angehoben werden. Das Urteil sei "eine gute Nachricht" für "Mallorca-Rentner" sowie ausländische Arbeitnehmer, die nach ihrem Berufsleben aus Deutschland in ihr Heimatland zurückkehren.
Der Freiburger Think-Tank "Centrum für Europäische Politik" (CEP) rechnet nach der Entscheidung mit erheblichen finanziellen Einbußen des deutschen Staats. Einer
CEP-Studie zufolge sind Einnahme-Ausfälle in Höhe von rund 500 Millionen Euro zu erwarten.
awr mit dpa
EUGH-Urteil zur Diskrimninierung durch die deutsche Riester-Rente (Az. C‑269/07 / 10. September 2009).

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