EurActiv.de

Anzeige

Sektionen

Services

Über uns

Medien-Partner

Anzeige

Binnenmarkt und Wettbewerb


Um Marken- und Produktpiraterie besser zu bekämpfen, will die EU-Kommission unter anderem die Ratifizierung des internationalen ACTA-Übereinkommens (Anti-Piraterie-Handelsabkommen) vorantreiben. Foto: dpa

Um Marken- und Produktpiraterie besser zu bekämpfen, will die EU-Kommission unter anderem die Ratifizierung des internationalen ACTA-Übereinkommens (Anti-Piraterie-Handelsabkommen) vorantreiben. Foto: dpa

Aktuell - Dienstag 18 Oktober 2011 - Digitale Agenda

CEP-Analyse zum Binnenmarkt für geistiges Eigentum

Ein modernisierter EU-Rechtsrahmen für Urheberrechte

Die Kommission will ein EU-einheitliches Schutzrecht für geistiges Eigentum schaffen und dabei digitale Geschäftsmodelle einbeziehen. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) meint: Dies verbessert die Voraussetzungen für ein EU-weites Online-Angebot geschützter Produkte und Dienstleistungen. Außerdem werde die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie an den Grenzen der EU erleichtert.

Anzeige

Der Autor


Alexander Seibold ist wissenschaftlicher Referent am Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg. Das CEP ist der europapolitische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es versteht sich als ein Kompetenzzentrum zur Recherche, Analyse und Bewertung von EU-Politik. Die Analysen des CEP beruhen auf den Grundsätzen einer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Ordnung. Die vollständige Studie finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.
___________________

Online-Märkte in der EU sind laut Kommission "fragmentiert" und durch "eine Vielzahl" an Hindernissen gekennzeichnet. Dadurch wird es erschwert oder unmöglich gemacht, urheberrechtlich geschützte Produkte und Dienstleistungen grenzüberschreitend im Internet zu erwerben.

Die Kommission will einen Rechtsrahmen für Rechte des geistigen Eigentums schaffen, der die "Fragmentation" der Rechte des geistigen Eigentums in der EU überwindet und digitale Geschäftsmodelle wie Online-Musikangebote und audiovisuelle Dienstleistungen (z.B. Streams) einbezieht. Die Kommission will mit ihrem "unterstützenden Rahmen" sowohl den Bedürfnissen der Schöpfer geistigen Eigentums als auch den Interessen von Verbrauchern und Nutzern Rechnung tragen. Gefördert werden sollen Innovation und Kreativität durch "geeignete Anreize" für schöpferisches Schaffen und Investitionen sowie breite Zugangsmöglichkeiten zu Produkten und Dienstleistungen, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden.

Die Kommission hat im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit im April 2011 zwei Verordnungen vorgeschlagen, die es Patentanmeldern ermöglichen sollen, kostengünstig einheitlichen Patentschutz in 25 EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Italien und Spanien) zu erlangen.

Modernisierung des EU-Rechtsrahmens für Urheberrechte


Die Kommission will im zweiten Halbjahr 2011 einen europäischen Rechtsrahmen für die "gemeinsame
Verwaltung von Urheberrechten" vorschlagen. Dieser soll, insbesondere auch für digitale Geschäftsmodelle, regeln:
- die Lizenzierung von Urheberrechten, die eine Mehrgebietslizenzierung und eine gesamteuropäische
Lizenzierung umfasst,
- die Verteilung der Einnahmen für Urheberrechte,
- die Einführung europäischer "Rechtemakler", die für weltweiten Musikbestand Mehrgebietslizenzen
vergeben können.

Die Kommission will ab 2012 die Einführung eines "Europäischen Urheberrechtskodex" prüfen, der die bestehenden EU-Richtlinien zu Urheberrechten zusammenfassen soll. Ziel soll sein, die Rechte des Urheberrechts und "verwandter Regelungen" auf EU-Ebene weiter als bisher "zu harmonisieren und zu konsolidieren". In diesem Rahmen will die Kommission prüfen, ob ein optionaler europäischer Urheberrechtstitel eingeführt werden sollte, der die mitgliedstaatlichen Urheberrechtstitel ergänzt.

Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie


Um Marken- und Produktpiraterie besser zu bekämpfen, will die Kommission unter anderem
- die 2009 eingerichtete Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie mit dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zusammenlegen; das HABM soll die Zusammenarbeit der an der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums beteiligten Behörden fördern;
- die Zollverordnung durch eine neue ersetzen, die eine bessere Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch Zollbehörden ermöglicht;
- die Ratifizierung des internationalen ACTA-Übereinkommens (Anti-Piraterie-Handelsabkommen) vorantreiben und die Klauseln zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums in Freihandelsabkommen mit Drittländern an das EU-Schutzniveau angleichen.

Ordnungspolitische Beurteilung


Ein echter Binnenmarkt für die Rechte des geistigen Eigentums ermöglicht die effektive Durchsetzung dieser Rechte und schützt so Investitionen in Innovation. Die Innovationsanreize für Unternehmen und Schöpfer geistigen Eigentums werden vergrößert, indem sichergestellt wird, dass die Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten EU wirksam geschützt werden. Nur so kommen die innovationsfördernden Effekte des Binnenmarktes vollständig zum Tragen.

Einheitlicher Patentschutz in der EU einschließlich eines europäischen Patentgerichtsystems erhöht die Rechtssicherheit deutlich, begünstigt damit die Verbreitung von Wissen und erhöht den Innovationswettbewerb. Die hohen Kosten für Patentschutz in der EU, die maßgeblich durch hohe Übersetzungs- und Verwaltungskosten entstehen, können auf 20% gesenkt werden. Auch die Komplexität des derzeitigen Patentsystems wird verringert werden. Unternehmen können so leichter zu Patentschutz gelangen. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ein europäisches Patentgerichtssystem erleichtert die Rechtsdurchsetzung, senkt deren Kosten und erhöht die Rechtssicherheit.

Ein modernisierter europäischer Rechtsrahmen für Urheberrechte, der die "gemeinsame Verwaltung" dieser Rechte sowie die Vergabe von Mehrgebietslizenzen und optionaler EU-weiter Lizenzierungen ermöglichen soll, verbessert insbesondere auch die Bedingungen für ein EU-weites Online-Angebot an urheberrechtlich geschützten Werken. Die Lizenzvergabe ist derzeit stark national geprägt. Mehrgebietslizenzierungen, die von einem Rechtemakler direkt aus einer Hand vergeben werden können, erleichtern den länderübergreifenden Urheberechtsschutz in der EU und machen so geschützte Online-Inhalte besser zugänglich. Ein eigener europäischer Urheberrechtstitel kann die Lizenzierung von Urheberrechten stark vereinfachen, da für ihn nur einmalig ein Antrag gestellt werden muss. Dies ist zu geringen Kosten möglich. Insbesondere kleine und kleinste Unternehmen können so ihre Kreativ- und Innovationsleistungen mit vertretbarem Aufwand EU-weit schützen, durchsetzen und vermarkten.

Die Übertragung der Aufgaben der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie an das HABM schafft die Voraussetzungen für eine effiziente Zusammenarbeit in der EU bei der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie. Da gefälschte und nachgeahmte Produkte hauptsächlich aus Drittstaaten in die EU gelangen, ist Marken- und Produktpiraterie jedoch ein globales Problem. Daher reicht die effiziente Durchsetzung innerhalb der EU nicht aus. Die Aufwertung der Zollbehörden bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und an das EU-Niveau angepasste Klauseln zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in Freihandelsabkommen mit Drittstaaten erleichtern die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie an den Grenzen der EU und in Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten.

Zusammenfassung der Bewertung


Ein Binnenmarkt für die Rechte des geistigen Eigentums schützt Investitionen in Innovationen und schafft Innovationsanreize. Einheitlicher Patentschutz in der EU erhöht die Rechtssicherheit deutlich und begünstigt damit die Verbreitung von Wissen und erhöht den Innovationswettbewerb. Ein modernisierter europäischer Rechtsrahmen für Urheberrechte verbessert die Möglichkeit, ein EU-weites Online-Angebot für urheberrechtlich geschützte Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Die Aufwertung der Zollbehörden bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Einbeziehung dieser Rechte in Freihandelsabkommen mit Drittstaaten erleichtert die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie.

Links


Dokumente

CEP-Analyse: Öffnet externen Link in neuem FensterBinnenmarkt für geistiges Eigentum (17. Oktober 2011)

EU-Kommission: Öffnet externen Link in neuem FensterEin Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa (24. Mai 2011)

Mehr zum Thema auf EurActiv.de

Öffnet externen Link in neuem FensterEuropas digitaler Sauerstoff (2. März 2011)

Öffnet externen Link in neuem FensterDigitaler Binnenmarkt: Sind die Erwartungen zu hoch? (7. August 2010) 

RSS

Agenda

Anzeige
Anzeige