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Europa 2020 und Reformen


Markus Kerber:

Markus Kerber: "Die Verabschiedung dieser Vertragsänderung [zur Errichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus] ist nicht nur verfassungsrechtlich problematisch. Sie käme der Selbstaufgabe des deutschen Parlaments gleich." Foto: dpa

Aktuell - Dienstag 15 Februar 2011 - Europa 2020 und Reformen

EurActiv.de-Interview mit Markus Kerber

ESM: Kerber befürchtet Selbstaufgabe des deutschen Parlaments

Es ist weiterhin unklar, ob die milliardenschweren Euro-Hilfen für Griechenland und Irland rechtens sind. Der Rettungsschirm-Kläger Markus Kerber bedauert im EurActiv.de-Interview, dass das Bundesverfassungsgericht noch nicht über die Verfassungsbeschwerden entschieden hat. Einen dauerhaften Euro-Stabilitätsmechanismus (ESM) lehnt Kerber ab.

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Zur Person

Markus Kerber lehrt als Professor für Öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin. Der Rechtswissenschaftler und Ökonom legte gemeinsam mit der Opens external link in new windowEuropolis-Gruppe Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabon-Vertrag, die Griechenlandhilfen und gegen den Euro-Rettungsschirm ein.



EurActiv.de:
Sie haben mit der Europolis-Gruppe vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Griechenlandhilfe und die Anwendung des Euro-Rettungsschirms für Irland geklagt. Wie ist der Stand des Verfahrens?

KERBER:
Den Stand des Verfahrens kann nur das Bundesverfassungsgericht selbst mitteilen. Wir können unsererseits - nicht ohne Stolz - berichten, dass sich den von mir verfassten Verfassungsbeschwerden insgesamt 50 Bürger angeschlossen haben. Jüngster Zugang ist der ehemalige BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel, der zu unserer Klägergruppe gestoßen ist. Damit hat Europolis eine wirkliche Bürgerklage zustande gebracht.

EurActiv.de: Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und wie erklären Sie sich die lange Bearbeitungszeit?

KERBER: Ich kann die Bearbeitungszeit nur bedauern. Denn der Griechenland-Kredit wurde bereits von drei auf sieben Jahre verlängert, so dass dessen Risiko zugenommen hat. Der Eurostabiliserungsfonds ist angezapft worden und wird demnächst angezapft werden, ohne dass das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit dieser Einrichtung gesprochen hat.

EurActiv.de: Gehen Sie davon aus, dass der derzeitige Euro-Rettungsschirm auch für andere Euro-Länder angewendet werden muss?

KERBER:
Ja, natürlich. Portugal steht schon vor der Tür. Sein Schicksal ist auf Grund des Verlustes an Wettbewerbsfähigkeit und dem entsprechenden Leistungsbilanzdefizit vorprogrammiert. Die Frage ist nur, wie schnell danach andere Wackelkandidaten mit flehenden Händen auf den Euro-Rettungsschirm (EFSF) schielen werden.

EurActiv.de: Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich im Dezember 2010 darauf verständigt, ab 2013 einen dauerhaften Euro-Stabilitätsmechanismus (ESM) einzurichten. Dazu soll der Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ergänzt werden. Werden damit Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken für künftige Euro-Rettungen ausgeräumt?

KERBER: Diese Generalermächtigung ist der Versuch, den deutschen Steuerzahler unbefristet und unbegrenzt in Haftung zu nehmen und Brüssel darüber entscheiden zu lassen. Die Verabschiedung dieser Vertragsänderung ist nicht nur verfassungsrechtlich problematisch. Sie käme der Selbstaufgabe des deutschen Parlaments gleich.  

EurActiv.de:
Der Opens external link in new windowBundestag prüft derzeit, ob ein entsprechendes Zustimmungsgesetz einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat bedarf. Wie ist Ihre Beurteilung?

KERBER:
Das Votum des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eindeutig. Die Änderung des Artikels 136 AEUV bedarf der Zweidrittelmehrheit, weil die Grundlagen der EU geändert werden. Dem schließe ich mich an.

Fragen: Opens window for sending emailMichael Kaczmarek

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